Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Von links: Dr. Steve Waitschat und Tobias Stuber. „Die Aufgaben der Wirtschaftsprüfer haben durch jüngste regulatorische Anpassungen, etwa im Zuge des Omnibuspakets, weiter an Bedeutung gewonnen“, so Stuber (Fotos: privat).
Nachgefragt bei Dr. Steve Waitschat und Tobias Stuber

Dr. Steve Waitschat: „Die EU hat viel Akzeptanz bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung verspielt“

ESV-Redaktion Recht
12.08.2025
Anfang 2025 stellte die EU-Kommission ihren „Kompass für Wettbewerbsfähigkeit“ vor – einen Plan für 2025–2029, unter anderem zur Schließung von Innovationslücken, zur Förderung der Dekarbonisierung sowie zur Stärkung von Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit. Bestandteil dieses Plans war auch das Omnibus-Paket I, das im Rahmen des Bürokratieabbaus die Nachhaltigkeitsberichterstattung vereinfachen, teilweise verschieben und den Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen verkleinern soll. Über die Folgen für Unternehmen und die Rolle der Wirtschaftsprüfer sprach die ESV-Redaktion mit Dr. Steve Waitschat und Tobias Stuber von der Partnerschaft Clostermann & Jasper, die auf Nachhaltigkeitsberatung und Wirtschaftsprüfung spezialisiert ist.

Im Überblick: Die Änderungen durch das Omnibus-Paket


Herr Dr. Waitschat, das Omnibuspaket soll vor allem die CSRD, die CSDDD, die EU-Taxonomie vereinfachen und den Anwendungsbereich der Regelwerke auf größere Unternehmen konzentrieren. Können Sie die vorgesehenen Änderungen kurz umreißen?
 
Dr. Steve Waitschat: Ja, sehr gerne. Insgesamt geht es bei allen drei Bereichen darum, dass die Inhalte geprüft werden sollen, um insgesamt weniger zu berichten und teilweise um die Anhebung der Kennzahlen, die zu einer Berichtspflicht führen.  

So sollen bei der CSRD bzw. den dazugehörigen verbindlichen ESRS (mehr zu den Begriffen unten) insgesamt die Datenpunkte verkürzt werden, aktuell schätzungsweise um 55 %. Zudem soll es keine sektorspezifischen Standards mehr geben, die ursprünglich für nächstes Jahr angedacht waren.

Des Weiteren soll die Prüfung dieser Nachhaltigkeitsberichte weiterhin nur mit begrenzter Sicherheit erfolgen. Dieses Niveau sollte ursprünglich mal angehoben werden.

Schließlich wurde für alle Unternehmen, die nicht mehr berichtspflichtig sein sollen, der VSME als freiwilliger Bericht vorgeschlagen. Das heißt, der VSME-Standard (mehr dazu unten) soll eine niedrigschwellige, standardisierte Möglichkeit zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts bieten. Hierzu soll es noch einen delegierten Rechtsakt der EU geben.

Was wichtig ist: Das Prinzip der doppelten Wesentlichkeit – einer der zentralen Punkte der Nachhaltigkeitsberichterstattung – bleibt auch nach dem Omnibus‑Paket unverändert.

Zudem sollen weniger Unternehmen berichtspflichtig sein. Ursprünglich mussten für eine Berichtspflicht zwei der drei folgenden Kennzahlen überschritten werden: Bilanz: 25 Mio. €, Umsatz: 50 Mio. €, Mitarbeitende 250. Der aktuelle Entwurf sieht für eine Berichtspflicht nun vor, dass ein Unternehmen mindestens 1.000 Mitarbeitende haben und erst dann die Bilanz- oder Umsatzkennzahl erfüllt sein muss. Möglicherweise soll die Umsatzkennzahl aber auch noch angehoben werden. Nach aktuellem Stand wären nur noch höchstens 20 % der ursprünglichen Unternehmen berichtspflichtig. 

Bei der EU-Taxonomie, eine ganz wichtige Sache, soll eine Wesentlichkeitsschwelle für alle KPIs eingeführt werden von 10 %. Das heißt, es soll nur noch über Wirtschaftsaktivitäten berichtet werden, die entweder 10 % des Gesamtumsatzes oder 10% der Investitionskosten bzw. der Betriebsausgaben ausmachen. Alle anderen Aktivitäten gelten dann als nicht wesentlich und müssen nicht beurteilt werden. Im Bericht sind sie dann aber noch als „nicht wesentlich“ auszuweisen.

Ursprünglich waren Unternehmen, die zur CSRD verpflichtet waren, auch automatisch zur EU-Taxonomie verpflichtet. Das soll sich nun ändern. Verpflichtend müssen nur noch Unternehmen mit mindestens 1.000 Mitarbeitenden und 450 Mio. € Umsatz die EU-Taxonomie anwenden.

Bei der CSDDD geht es insbesondere darum, die Sorgfaltspflichten zu verkürzen. Das heißt, es soll nicht mehr auf die gesamte Lieferkette ankommen, sondern nur noch auf die direkten Zulieferer – es sei denn, es gibt Hinweise auf negative Auswirkungen.

Weiterhin soll die Prüfung der Maßnahmen nicht mehr jedes Jahr stattfinden, sondern nur alle fünf Jahre. Darüber hinaus entfällt eine zivilrechtliche Haftungsregelung, sodass in allen Bereichen sehr viel verkürzt und vereinfacht werden wird.

Zu den Personen 
  • Dr. rer. nat. Steve Waitschat ist Chemiker und Leiter Nachhaltigkeit bei der Clostermann & Jasper Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft. Es ist auch Autor des Aufsatzes in der Zeitschrift Versorgungswirtschaft, Ausgabe 05/2025: Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung  
  • Tobias Stuber ist Wirtschaftsprüfer und Partner, ebenfalls bei der Clostermann & Jasper Partnerschaft mbB Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft 

Der „Pflichten Trickle Down“

Man trifft in diesem Zusammenhang auch auf die Bezeichnung „Pflichten Trickle Down“. Was ist darunter zu verstehen, Herr Dr. Waitschat?

Dr. Steve Waitschat: Es ist so, dass berichtspflichtige Unternehmen gewisse Daten aus der Lieferkette benötigen. Zum Beispiel muss ein Zuliefererunternehmen Daten liefern, sodass das berichtspflichtige Unternehmen die Vorgänge ganzheitlich für ihre Produkte abbilden können. Da gab es mal die große Sorge über das, was die Unternehmen einfordern.
 
Jetzt soll es so sein, dass nur noch Daten abgefragt werden „dürfen“, die auch durch den VSME gedeckt sind. Damit werden Unternehmen nicht dazu genötigt, mehr zu machen als notwendig. Man möchte damit verhindern, dass es unzählige unterschiedliche Fragebögen gibt, sodass bei den kleineren Unternehmen ein großer Mehraufwand entfällt.
 

Berichtspflichten und indirekte Lieferketten


Nun gibt es eine sogenannte erste Lieferantenstruktur:
 Befürchten Sie, dass diese Berichtspflichten auch auf die indirekten Lieferketten ausgeweitet werden können?
 
Dr. Steve Waitschat: Eine schwierige Frage. Also theoretisch ja, denn gerade bei der CSDDD, wenn Risiken bei den Lieferanten aus indirekten Lieferketten bekannt sind. Dann müssen die großen Unternehmen halt in diese Lieferketten reingehen. Die kleineren Unternehmen aus der indirekten Lieferkette sollten sich dann auch mit dem Thema auseinandersetzen, auch wenn Sie wahrscheinlich keinen Bericht schreiben werden. Des Weiteren steht im Kommissionspapier zum Omnibuspaket in Bezug auf die CSRD klar, dass weiterhin die gesamte Wertschöpfungskette betrachtet werden soll.
 
Und auch hier natürlich wieder: Weil die großen Unternehmen sich gewisse Dinge anschauen müssen, wird es so sein, dass die Lieferkette Daten liefern muss. Auch hier wird es wieder keinen vollständigen Bericht geben, aber das Thema wird nicht verschwinden.
 
Wenn man dann noch weitergeht, ist das auch ein Thema bei den Banken, weil diese vermehrt Anfragen an kleine Unternehmen richten. Insoweit lässt sich also auch von einer indirekten Verpflichtung kleinerer Unternehmen sprechen.
 

„Stop the Clock“ 


Oft ist von Fristverschiebungen die Rede, die das Omnibus-Paket enthält. Dort findet sich oft das Stichwort „Stop the Clock“. Können Sie dies näher ausführen?
 
Genau, die „Stop the Clock“ -Regelung wurde verabschiedet, weil viele Unternehmen – Stand jetzt – eigentlich berichtspflichtig wären. Weil an dem Standard aber noch gearbeitet wird – selbst an den Kennzahlen von Unternehmen, wann diese berichtspflichtig sein sollen, wird noch geschraubt – ist eine aktuelle Einführung noch nicht möglich.
 
Das bedeutet, dass das erste Berichtsjahr für Unternehmen, die schon jetzt in der sogenannten Welle 2 verpflichtet wären um zwei Jahre verschoben wird. Unternehmen, die also 2026 für das Berichtsjahr 2025 berichten müssen, sind dann erst im Jahr 2028 für 2027 berichtspflichtig. Diese Verschiebung hat das EU-Parlament schon verabschiedet und sie wird derzeit in die jeweilige nationale Gesetzgebung überführt.
 

Der kostenlose Newsletter Recht – Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung! 
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps


Die Rolle der Wirtschaftsprüfer


Zu Ihnen Herr Stuber, welche Rolle spielen die Wirtschaftsprüfer bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung?
 
Tobias Stuber: Wirtschaftsprüfer nehmen bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung eine sehr bedeutende Rolle ein. Sie dienen als unabhängige Prüfinstanz, die die Korrektheit, Vollständigkeit und Nachvollziehbarkeit der bereitgestellten Nachhaltigkeitsinformationen bewertet. Damit stärken sie das Vertrauen von Investoren, Geschäftspartnern und der Öffentlichkeit in die Angaben der Unternehmen.
 
Gerade mit der wachsenden Verzahnung von Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung werden Wirtschaftsprüfer zu zentralen Akteuren, die nicht nur klassische Finanzdaten prüfen, sondern auch sicherstellen, dass Umwelt-, Sozial- und Governance-Kriterien (ESG) transparent und belastbar abgebildet werden. Durch ihre Arbeit tragen sie dazu bei, Greenwashing zu vermeiden und einheitliche Standards umzusetzen, sodass die Vergleichbarkeit zwischen Unternehmen gewährleistet bleibt.
 
Infolge der jüngsten regulatorischen Anpassungen, wie etwa im Zuge des Omnibuspakets, gewinnen die Aufgaben der Wirtschaftsprüfer weiter an Komplexität und Bedeutung. Ihre Prüfungen werden tiefgehender und umfassender, da die Erwartungen an die Glaubwürdigkeit und Qualität der Nachhaltigkeitsberichterstattung kontinuierlich steigen.

Wirtschaftsprüfer als zentrale „Gatekeeper“


Lässt sich sagen, dass Wirtschaftsprüfer zentrale „Gatekeeper“ werden, weil Nachhaltigkeits- und Finanzberichterstattung weiter zusammenwachsen?

Tobias Stuber: Mit dem Fortschreiten regulatorischer Anforderungen – etwa durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) – wächst die Bedeutung der Nachhaltigkeitsberichterstattung rasant. Gleichzeitig wird deutlich: Die Trennung zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen wird immer kleiner. Unternehmen sind zunehmend gefordert, integrierte Berichte vorzulegen, die sowohl finanzielle als auch nachhaltigkeitsbezogene Aspekte konsistent und glaubwürdig darstellen.

  • Wirtschaftsprüfer stehen dabei im Zentrum dieser Entwicklung. Ihre Rolle geht über die Prüfung von Jahresabschlüssen hinaus. Wirtschaftsprüfer werden zu Gatekeepern im weiteren Sinne. Sie überwachen die Schnittstellen zwischen finanziellen und nichtfinanziellen Informationen. Daneben wird die Kohärenz von Nachhaltigkeitszielen mit der finanziellen Unternehmensstrategie geprüft.

  • Die Gatekeeper-Rolle bringt neue Herausforderungen mit sich. So werden die Teams noch interdisziplinärer, Expertise in Bereichen wie ESG, Klimarisiken und Lieferketten sind unerlässlich. Ebenso schreitet die Methodische Weiterentwicklung der Prüfungstechniken, z. B. durch Datenanalytik und KI-gestützte Prüfverfahren massiv voran.

Einige Begriffe zum Verständnis

CSRD: Corporate Sustainability Reporting Directive – Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen: Eine EU-Richtlinie, die Unternehmen dazu verpflichtet, ausführlicher und standardisierter über ihre Nachhaltigkeit zu berichten.

CSDDD: Corporate Sustainability Due Diligence Directive – Richtlinie über die unternehmerische Sorgfaltspflicht in Bezug auf Nachhaltigkeit. Nach dieser müssen Unternehmen nicht nur im eigenen Betrieb, sondern auch bei ihren Zulieferern weltweit verantwortlich handeln. Dies betrifft auch die Zahlung fairer Löhne und die Achtung der Menschenrechte, wie etwa den Schutz vor Kinderarbeit.

EU Taxonomie: Regelwerk der EU, das festlegt, welche wirtschaftlichen Aktivitäten als ökologisch nachhaltig gelten.

ESRS: European Sustainability Reporting Standard — verbindlicher Standard, den Unternehmen für die Nachhaltigkeitsberichterstattung im CSRD anwenden müssen.

VSME: Voluntary Standard for Sustainability Reporting for Small and Medium-Sized Enterprises  — freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtstandard für KMU, der von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group ) entwickelt wird. Der VSME soll eine niedrigschwellige, standardisierte Möglichkeit zur Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts sein.


Die häufigsten Kritikpunkte


Das Paket hat auch Kritiker. Herr Dr. Waitschat, können Sie die wichtigsten Kritikpunkte aufzeigen?


Dr. Steve Waitschat: Ich würde die Kritik in drei Bereiche aufteilen:

Da wären zunächst die Banken. Diese sind verstärkt dazu verpflichtet, Nachhaltigkeitsrisiken zu bewerten und in ihre Risikoanalyse mit einzubeziehen, damit sie Kredite besser absichern können. Dies können sie natürlich nicht, wenn sie keine Informationen haben, woraus die Sorge entsteht, dass viele Unternehmen, die nicht mehr berichtspflichtig sind, entweder gar nicht liefern oder irgendwas liefern, was keinem vernünftigen Standard entspricht. Damit würde also die Arbeit der Banken erschwert.
 
Zudem herrscht Sorge bei vielen Umweltorganisationen, dass sich viele Unternehmen beim Wegfall der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nicht mehr mit dem Thema beschäftigen und sich natürlich auch nicht mehr in Richtung Nachhaltigkeit weiterentwickeln.
 
Und was vielleicht überraschend ist: Es gibt auch Kritik von Unternehmen. Einige sagen, sie haben sich Jahre – teilweise viele Jahre – auf die neuen Berichtspflichten vorbereitet, viel Geld investiert und Abteilungen aufgebaut und jetzt soll alles abgeschafft werden. Zudem sehen diese Unternehmen gegenüber denen, die nichts aufgebaut haben und keine entsprechenden Kosten hatten, einen Wettbewerbsnachteil. Darüber hinaus haben viele Unternehmen in der Pflicht zur Berichterstattung einen Mehrwert gesehen, weil sie neue Risiken, aber auch neue Chancen entdeckt und damit auch ihre Unternehmensstrategien angepasst haben. Diese positiven Effekte würden bei vielen Unternehmen daher leider wegfallen.
 

Das Omnibus-Paket erreicht seine Ziele, aber die EU hat viel Akzeptanz zur  Nachhaltigkeitsberichterstattung verspielt


Abschließend Ihr Ausblick: Was wird aus der Nachhaltigkeitsberichterstattung und wird das Omnibus-Paket seine Ziele erreichen?
 
Dr. Steve Waitschat: Das ist spannend, weil viel von der Frage abhängt, was ist das Ziel? 

Ist das Ziel des Omnibus-Pakets die Deregulierung, dann wird dieses Ziel auf jeden Fall erreicht, da wahrscheinlich ja nur noch 20 % der ursprünglich betroffenen Unternehmen berichtspflichtig sind.

Wenn man sich aber den Green Deal der EU anschaut, der laut Frau von der Leyen weiterhin eingehalten werden soll, wird es schwierig, weil  die Unternehmen sich sehr damit zurückhalten, das Thema weiter anzugehen und weil die EU leider viel Akzeptanz zu dem Thema verspielt hat.

Selbst Unternehmen, die ursprünglich dafür offen waren, sich mit der Thematik auseinanderzusetzen, machen jetzt erst einmal einen Bogen darum. Ich kann mir gut vorstellen, dass man viel Zeit verloren hat, um Unternehmen dafür zu gewinnen, sich damit auseinanderzusetzen.

Deregulierung – ja, aber die Einhaltung der weiteren Ziele wird sicherlich schwieriger, als ursprünglich geplant war.

Herr Dr. Waitschat, Herr Stuber, die ESV-Redaktion bedankt sich herzlich für Ihre umfassenden Ausführungen.


Optimal versorgt

Versorgungswirtschaft

Herausgeber: VKW Verlag Versorgungs- und Kommunalwirtschaft GmbH


Die Versorgungswirtschaft ist das bewährte Fachmedium für Betriebswirtschaft, Wirtschaftsrecht und Steuerrecht der Energie- und Wasserversorger sowie Unternehmen der Erneuerbaren Energien.

Die Energie- und Wärmewende mitgestalten: Monatlich werden für Sie die wichtigen Branchentrends und Schlüsselthemen der Energie- sowie Ver- und Entsorgungswirtschaft fachübergreifend von namhaften Expertinnen und Experten aufbereitet:

  • Regulatorische Neuerungen und Initiativen insb. auch im Kontext der Erneuerbaren Energien
  • Steuerliche Weichenstellungen und Gestaltungsfragen
  • Handels- und bilanzrechtliche Themen aus der Energie-, Ver- und Entsorgungswirtschaft
  • Aktuelle Rechtsprechung und wichtige Verwaltungsanweisungen

Praxislösungen für eine bewegte Branche: In unserer schnelllebigen Zeit erhalten Sie jeden Monat anschaulich aufbereitete Beiträge und Hinweise von Fachleuten, die die Probleme aus eigener Erfahrung kennen und sie gelöst haben. Die Informationen sind praxisnah aufbereitet und in der täglichen Arbeit unmittelbar anwendbar. Bleiben Sie mit der Versorgungswirtschaft gut und aktuell informiert und erweitern Sie bei der Lektüre – quasi nebenbei – regelmäßig Ihr Wissen!

Jetzt gratis testen!

Verlagsprogramm
Weitere Nachrichten aus dem Bereich Recht



(ESV/bp)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht