
Dunkle Jahreszeit: Sichtbar ist sicher!
Beleuchtung muss hell genug sein
Immer, wenn das Tageslicht nicht ausreicht, ist eine künstliche Beleuchtung erforderlich. So müssen gemäß den Technischen Regeln für Arbeitsstätten Verkehrswege mit mindestens 20 Lux beleuchtet werden. Arbeitsbereiche wiederum erfordern je nach Tätigkeit bis zu 500 Lux. Das kann auf unterschiedliche Weisen erreicht werden, zum Beispiel mit Lichterketten, tragbaren Lichtstativen oder mobilen Lichtmasten. Aber auch hier gibt es einiges zu beachten: von der Standfestigkeit der Konstruktionen über den richtigen Lichtwinkel, um Blendungen und Schlagschatten zu vermeiden, bis hin zur regelmäßigen Reinigung der Lichtquellen.
Warnkleidung macht sichtbar
Gerade jetzt kommt es aber auch auf die richtige Kleidung an. „Warnkleidung ist so hergestellt, dass sie aufgrund der gelben und orangenen Farben gut sichtbar ist und durch die auf der ganzen Kleidung aufgebrachten Streifen Licht reflektiert. Wenn sie dann bei herbstlichem Wetter auch noch vor Nässe und Wind schützt, sind das gute Punkte für die persönliche Sicherheit“, so Bernhard Arenz.
Aber welche Warnkleidung ist die richtige? Die Anforderungen an Farbe und Leistungsklasse richten sich nach den jeweiligen Gefährdungen. Auf Baustellen sollte die Schutzkleidung mindestens der Klasse 2 entsprechen. Noch besser ist die Klasse 3, denn sie garantiert durch die größere gelbe oder orangefarbene Fläche und die Reflexstreifen eine Sichtbarkeit aus bis zu 150 Meter Entfernung. Wer dann noch auf Schuhe mit stark profilierter Sohle achtet, schützt sich damit auch gegen Ausrutschen.
Weitere Informationen:
- Themenseite Herbst und Winter: www.bgbau.de/herbst-winter
- „Baustein“ Künstliche Beleuchtung auf Baustellen: https://www.bgbau.de/a-024
- Technische Regel für Arbeitsstätten: ASR A3.4 Beleuchtung und Sichtverbindung
Über die BG BAU |
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut sie mehr als drei Millionen Versicherte, rund 592.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung. |
Quelle: Pressemitteilung der BG BAU
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