Ein neuer Anlauf zur Vereinfachung der Steuergesetzgebung
- (1) Begrenzung der Steuerfreiheit von Arbeitgeberzuschüssen zur Kinderbetreuung (§§ 3 Nr. 33, 10 Abs. 1 Nr. 5, 41, 41b EStG)
- (2) Wegfall der steuerlichen Begünstigung für Initiatorenvergütungen von vermögensverwaltenden Beteiligungskapitalfonds (sog. Carried Interest, §§ 3 Nr. 40a, 3c, 18 Abs. 1 Nr. 4 EStG)
- (3) Einführung einer Pauschale von 100 € monatlich für die Nutzung eines häuslichen Arbeitszimmers (§§ 4 Abs. 5, 9 Abs. 5 EStG)
- (4) Senkung der 44-€-Freigrenze für Sachbezüge auf 20 € (§ 8 EStG)
- (5) Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags (§ 9a EStG)
- (6) Verlustabzug bei beschränkter Haftung bei Beteiligung an einer KG (§ 15a EStG), d. h. Umstellung der Verlustverrechnungsbeschränkung auf das "Steuerbilanzmodell"
- (7) Nachweis von Pflegekosten, Pflegeheimkosten ohne Kosten für Unterkunft und Verpflegung (§ 33 EStG)
- (8) Abzug von Unterhaltsleistungen in das Ausland (§ 33a EStG)
- (9) Erhöhung der Pauschbeträge für behinderte Menschen (§ 33b EStG)
- (10) Steuerermäßigung für Handwerkerrechnungen (§ 35a EStG)
- (11) Zweijährige Gültigkeit von Freibeträgen im LSt-Abzugsverfahren (§ 39a EStG)
Seitens der Bundesregierung hatte damals nur der letztgenannte Vorschlag Unterstützung gefunden; in Bezug auf die Vorschläge (6), (7) und (8) war eine wohlwollende Prüfung in Erwägung gezogen worden. Der weitere Fortgang bleibt nun abzuwarten.
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern