
Einhalten und Erfassen von Pausenzeiten im Homeoffice
Im Jahr 2022 leisteten die Arbeitnehmenden in Deutschland nach Statista-Angaben etwa 583 Millionen bezahlte und rund 702 Millionen unbezahlte Mehrarbeitsstunden. Das entspricht im Schnitt 16,9 unbezahlten Mehrarbeitsstunden pro Jahr und Beschäftigtem.
Die Arbeit im Homeoffice birgt ein erhöhtes Risiko, länger zu arbeiten oder auf die Mittagspause zu verzichten. Das Arbeitszeitgesetz gilt jedoch auch dort. Das Bundesarbeitsgericht hat am 13. September 2022 grundsätzlich entschieden, dass Arbeitgeber die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden erfassen müssen, um die Einhaltung der Höchstarbeitszeit sowie der täglichen und wöchentlichen Ruhezeiten sicherzustellen. Das bedeutet, dass auch im Homeoffice Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit sowie Überstunden und Pausenzeiten dokumentiert werden müssen.
Pausen sind Pflicht
Eine gesetzliche Regelung für Ruhepausen der Arbeitnehmenden findet sich in § 4 Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Der Begriff Ruhepause wird dort allerdings nicht genau definiert. Im Allgemeinen bedeutet er eine Unterbrechung der Arbeit, bei der die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht arbeiten muss und die Zeit nach eigenem Ermessen nutzen kann.
Pausenzeit richtet sich nach Arbeitszeit
Bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs Stunden ist eine Pause von 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als neun Stunden eine Pause von 45 Minuten vorgeschrieben. Diese Pausenzeiten können auch in kleinere Einheiten aufgeteilt werden, die jedoch mindestens 15 Minuten lang sein müssen.
Das Gesetz verlangt, dass die Pausen im Voraus festgelegt werden. Es genügt, dass ein bestimmter Zeitraum angegeben wird, in dem sie normalerweise stattfinden. Dies ist in der Regel die übliche Arbeitszeit. Es ist jedoch nicht zulässig, auf die Pause zu verzichten und dafür früher zu gehen.
Besondere Pausenregelungen bei Jugendlichen
Jugendliche haben Anspruch auf feste und angemessene Ruhepausen während ihrer Arbeitszeit. Eine Ruhepause ist dabei eine Unterbrechung der Arbeit von mindestens 15 Minuten.
Die Dauer der Ruhepausen richtet sich auch hier nach der Länge der Arbeitszeit: Bei mehr als viereinhalb bis sechs Stunden sind es mindestens 30 Minuten, bei mehr als sechs Stunden mindestens 60 Minuten. Die Ruhepausen müssen nach Beendigung der ersten und vor Beginn der letzten Arbeitsstunde liegen. Jugendliche dürfen nicht länger als viereinhalb Stunden ohne Pause arbeiten.
Unterschied zwischen Betriebspause und Ruhepause
Eine Betriebspause ist eine unvorhergesehene Unterbrechung der Arbeitszeit, die aus betrieblichen oder technischen Gründen entsteht. Sie gehört zur Arbeitszeit und muss daher in der Regel vergütet werden. Dies ist anders als bei einer Ruhepause, die eine geplante Unterbrechung der Arbeitszeit ist und nicht zur Arbeitszeit zählt.
Weitere Arten der Arbeitsunterbrechung
Die Ruhezeit ist der Zeitraum, der zwischen dem Ende einer Arbeitsperiode und dem Anfang der nächsten liegt. Das ArbZG schreibt vor, dass Beschäftigte genügend Zeit haben müssen, um sich zwischen zwei Arbeitstagen angemessen auszuruhen. Nach § 5 ArbZG beträgt diese Zeit in der Regel elf ununterbrochene Stunden.
Das Arbeitszeitgesetz verbietet in § 9 grundsätzlich die Arbeit an Sonntagen, um einen wöchentlichen Ruhetag zu gewährleisten. Allerdings gibt es in § 10 einige Ausnahmefälle, wie zum Beispiel für Krankenhäuser, Gaststätten oder Not- und Rettungsdienste. Außerdem müssen die Arbeitgeber die EU-Arbeitszeitrichtlinie beachten, die vom EuGH ausgelegt wurde. Danach muss mindestens alle zwölf Tage ein Ruhetag eingelegt werden. Der EuGH hat außerdem entschieden, dass die tägliche Ruhezeit nicht mit der wöchentlichen Ruhezeit verrechnet werden darf, sondern zusätzlich zu gewähren ist. Dies gilt selbst dann, wenn die tägliche Ruhezeit direkt vor der wöchentlichen Ruhezeit liegt.
Doch: Nicht jede kurze Arbeitsunterbrechung wird von der entgeltlichen Arbeitszeit abgezogen, beispielsweise kurze Unterbrechungen, die der Erholung oder der persönlichen Hygiene dienen. Dazu gehören Bildschirmpausen und Toilettengänge.
Raucherpausen hingegen sind in vielen Unternehmen explizit geregelt und oft an bestimmte Bedingungen geknüpft. Viele Arbeitgeber erlauben das Rauchen auf dem Betriebsgelände nicht oder nur an ausgewiesenen Stellen (z. B. Pausenhof, Raucherraum). Manchmal müssen die Arbeitnehmer sich zum Rauchen aus- und einstempeln und die verlorene Zeit nachholen.
Das gilt bei Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft
Bereitschaftsdienst ist eine Form von „normaler“ Arbeitszeit, bei der Arbeitnehmende an einem vom Arbeitgeber festgelegten Ort verfügbar sein müssen. Entsprechend müssen Pausen eingeräumt werden. Dies unterscheidet sich von der Rufbereitschaft, bei der der Arbeitgeber den Aufenthaltsort nicht bestimmt. Ruhezeit ist mit der Rufbereitschaft vereinbar. Wird der Arbeitnehmende jedoch abgerufen, muss er sich danach wieder elf Stunden lang ausruhen, wie es auch beim Bereitschaftsdienst der Fall ist. Eine Unterbrechung der Ruhezeit ist nicht zulässig.
Mögliche Abweichungen von gesetzlichen Ruhepausen und Ruhezeiten
Ausnahmen bestätigen wie immer die Regel: Das Gesetz sieht für bestimmte Branchen, wie zum Beispiel Krankenhäuser oder Gaststätten, Ausnahmen von der Ruhezeitregelung vor. Unter bestimmten Bedingungen kann die Ruhezeit nach § 5 Abs. 2 ArbZG zum Beispiel verkürzt werden.
Die sogenannte Tariföffnungsklausel macht Abweichungen von den gesetzlichen Vorschriften zu Ruhepausen und Ruhezeiten ebenfalls möglich. Nach § 7 ArbZG dürfen die Tarifvertragsparteien von den gesetzlichen Bestimmungen zu Ruhepausen und Ruhezeiten abweichen. Ein Beispiel sind fünfminütige Kurzpausen am Ende jeder vollen Stunde bei Schichtarbeit.
Zeiterfassung im Homeoffice
Die arbeitsrechtlichen Verpflichtungen des Arbeitgebers gelten auch für die Mitarbeitenden im Homeoffice. Dazu gehört die Überprüfung und Sicherstellung der rechtlichen Arbeitszeitvorgaben. Das BAG hat entschieden, dass Arbeitgeber ein System einführen müssen, um die Arbeitszeit der Beschäftigten vollständig zu erfassen. Der Gesetzgeber hat bisher jedoch lediglich einen ersten Referentenentwurf vorgelegt, wie die Arbeitszeiterfassung in der Praxis aussehen soll.
Eine Möglichkeit, die Arbeitszeiten im Homeoffice zu dokumentieren, ist die manuelle Erfassung in Tabellen wie Excel – wenn noch kein elektronisches Zeiterfassungssystem vorhanden ist, das auch zu Hause funktioniert. Dabei müssen die Arbeitnehmenden sicherstellen, dass sie die vorgeschriebenen Pausen und Ruhezeiten beachten und diese in den Tabellen angeben. Dies ist erforderlich, um die Einhaltung der Arbeitszeitregelungen nachweisen zu können.
Fazit
Das Arbeitszeitgesetz gilt auch bei der Arbeit im Homeoffice. Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ihren Beschäftigten Ruhepausen zu gewähren und die gesamte geleistete Arbeitszeit ihrer Mitarbeitenden zu erfassen – einschließlich Überstunden und Pausenzeiten.
Das könnte Sie auch interessieren:
![]() |
Elektrosicherheit und ElektroprüfungErscheinungstermin: 01.08.2023Autor: Donato Muro „Elektrosicherheit und Elektroprüfung“ beantwortet alle Ihre Fragen zu den Themen Recht & Gesetz, elektrotechnische Grundlagen, Sicherheitsregeln, Prüfung und Reparatur elektrischer Geräte, Brandschutz und Erste Hilfe bei Stromunfällen. Ob Sie eine elektrotechnisch unterwiesene Person sind oder ein erfahrener Elektrofachmann – dieses Buch bietet Ihnen wertvolles Wissen, das Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Umgebung gewährleistet. Das Werk enthält zahlreiche praktische Tipps und Anleitungen zu verschiedenen elektrotechnischen Themen, wie z.B. die Auswahl und der Betrieb von elektrischen Anlagen, die Bedeutung von Schutzklassen, Schutzarten und verschiedenen Messgeräten. Darüber hinaus werden auch weniger bekannte, aber ebenso wichtige Themen wie Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Erste Hilfe bei Stromunfällen ausführlich behandelt. |
bitkom-Studie | 27.02.2023 |
Kaffeeküche statt Küchentisch: Die Büros füllen sich wieder | |
![]() |
Die Zahl der Menschen im Home-Office ist mit dem Ende der Corona-Maßnahmen gesunken, sagt eine Bitkom-Umfrage: Endlich wieder mit den Kolleginnen und Kollegen in der Kaffeeküche plauschen statt mit dem Laptop zu Hause am Küchentisch sitzen. mehr … |
(ESV/FG)
Programmbereich: Arbeitsschutz