Emittentenleitfaden: BaFin veröffentlicht Teile der 5. Auflage
Modul A als Auftakt
In fünfter Auflage hat die Finanzaufsichtsbehörde zunächst Modul A veröffentlicht, und zwar mit folgenden Hinweisen:- Ergänzung: Dieses Modul will die Behörde – jeweils nach Fertigstellung – um weitere Module ergänzen.
- Stand: Modul A befindet sich auf dem Stand 09.08.2018
- Zeitliche Abgrenzung: Für die bisher noch nicht überarbeiteten Teile des Leitfadens gelten bis zu deren Neufassung die Formulierungen der 4. Auflage.
Grundsätzliche Funktionen des Leitfadens
Einstieg in die Rechtsmaterie: Wie die BaFin weiter mitteilt, soll der Leitfaden praktische Hilfen für den Umgang mit den Vorschriften des Wertpapierhandelsrechts liefern, und zwar als Einstieg in die Rechtsmaterie und mit Erläuterung der Verwaltungspraxis der Behörde.Aber – keine juristische Kommentierung: Dabei betonen die Verfasser des Leitfadens, dass es sich hierbei nicht um eine juristische Kommentierung handeln soll. Von dem neuen modularen Aufbau versprechen sich die Finanzaufseher vor allem eine fortlaufende Aktualisierung und eine flexiblere Erweiterung des Leitfadens.
Zentrale Themen von Modul A
Zentrale Themen des Moduls sind vor allem die Überwachung von Unternehmensabschlüssen sowie die Veröffentlichung von Finanzberichten.Weitere Themen sind die Zusammenarbeit der BaFin mit anderen inländischen öffentlichen Einrichtungen im Rahmen des Enforcement-Verfahrens sowie der Rechtsschutz in diesem Verfahren.
Der 29-seitige Leitfaden beschränkt sich dabei weitgehend auf die Normen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), denn diese regeln das Verfahren bei der Finanzaufsichtsbehörde.
Im Grob-Überblick: Modul A des Emittentenleitfadens der BaFin, 5. Auflage |
I. Überwachung von Unternehmensabschlüssen nach §§ 106 ff. WpHG
o Beschwerde o Eilverfahren IV. Pflicht zur Finanzberichterstattung (§§ 114 bis 118 WpHG)
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Besondere Hinweise
Zum Tatbestand und Rechtsfolgen von § 118 WpHG: Hervorzuheben ist vor allem die schematische Darstellung der einzelnen Tatbestandvoraussetzungen von § 118 Absatz WpHG mit den jeweiligen Folgen in Kapitel IV.5Zu den Anforderungen an Finanzberichterstattung: Gleiches gilt für die in einer Übersicht zusammengefassten allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung in Kapitel IV.7
Gesonderte Anlage: Ebenso hat die Finanzaufsichtsbehörde im Rahmen der Veröffentlichung von Modul A eine gesonderte Anlage in Form einer tabellarischen Zusammenfassung der allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung nach §§ 114 ff. WpHG zum Abruf bereitgestellt.
Weitere Materialien
- Einleitung zum Emittentenleitfaden
- Modul A des aktuellen Emittentenleitfadens
- Anlage zu den allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung nach §§ 114 ff. WpHG
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht