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BaFin: Will ihren Emittentenleitfaden um weitere Module ergänzen (Foto: BaFin)
Kapitalmarktrechtliche Pflichten von Emittenten

Emittentenleitfaden: BaFin veröffentlicht Teile der 5. Auflage

ESV-Redaktion Recht
14.11.2018
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat am 12.11.2018 Modul A ihres neuen Emittentenleitfadens veröffentlicht. Adressiert ist der Leitfaden an Emittenten, deren kapitalmarktrechtliche Pflichten die BaFin als Aufsichtsbehörde überwacht.
Anlass für die Überarbeitung sind der Aufsichtsbehörde zufolge vor allem Änderungen aufgrund neuer europäischer und nationaler Regelungen. Darüber hinaus soll das Dokument weitere Beispiele aus der praktischen Aufsicht präzisieren und dabei auch die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung berücksichtigen.

Modul A als Auftakt

In fünfter Auflage hat die Finanzaufsichtsbehörde zunächst Modul A veröffentlicht, und zwar mit folgenden Hinweisen:
  • Ergänzung: Dieses Modul will die Behörde – jeweils nach Fertigstellung – um weitere Module ergänzen.
  • Stand: Modul A befindet sich auf dem Stand 09.08.2018
  • Zeitliche Abgrenzung: Für die bisher noch nicht überarbeiteten Teile des Leitfadens gelten bis zu deren Neufassung die Formulierungen der 4. Auflage.

Grundsätzliche Funktionen des Leitfadens

Einstieg in die Rechtsmaterie: Wie die BaFin weiter mitteilt, soll der Leitfaden praktische Hilfen für den Umgang mit den Vorschriften des Wertpapierhandelsrechts liefern, und zwar als Einstieg in die Rechtsmaterie und mit Erläuterung der Verwaltungspraxis der Behörde.

Aber – keine juristische Kommentierung: Dabei betonen die Verfasser des Leitfadens, dass es sich hierbei nicht um eine juristische Kommentierung handeln soll. Von dem neuen modularen Aufbau versprechen sich die Finanzaufseher vor allem eine fortlaufende Aktualisierung und eine flexiblere Erweiterung des Leitfadens.

Zentrale Themen von Modul A

Zentrale Themen des Moduls sind vor allem die Überwachung von Unternehmensabschlüssen sowie die Veröffentlichung von Finanzberichten.

Weitere Themen sind die Zusammenarbeit der BaFin mit anderen inländischen öffentlichen Einrichtungen im Rahmen des Enforcement-Verfahrens sowie der Rechtsschutz in diesem Verfahren.

Der 29-seitige Leitfaden beschränkt sich dabei weitgehend auf die Normen des Wertpapierhandelsgesetzes (WpHG), denn diese regeln das Verfahren bei der Finanzaufsichtsbehörde.

Im Grob-Überblick: Modul A des Emittentenleitfadens der BaFin, 5. Auflage
I. Überwachung von Unternehmensabschlüssen nach §§ 106 ff. WpHG
  1. Einführung
  2. Betroffene Unternehmen und Abschlüsse, § 106 WpHG
  3. Zweistufiges Bilanzkontrollverfahren
II. Zusammenarbeit der BaFin mit anderen inländischen öffentlichen Einrichtungen im Rahmen des Enforcement-Verfahrens  nach §§ 17, 21, 110 WpHG
  1. Zusammenarbeit mit Strafverfolgungsbehörden
  2. Zusammenarbeit mit der Abschlussprüferaufsichtsstelle
  3. Zusammenarbeit mit den Börsenaufsichtsbehörden und Handelsüberwachungsstellen
  4. Zusammenarbeit mit Bundesbank, Bundeskartellamt, Gewerbeaufsicht und anderen Stellen
III. Rechtsschutz gegen Maßnahmen der BaFin im Enforcement-Verfahren
  • Maßnahmen der DPR
  • Maßnahmen der BaFin
       o    Widerspruch
       o    Beschwerde
       o    Eilverfahren

IV. Pflicht zur Finanzberichterstattung (§§ 114 bis 118 WpHG)

  1. Einleitung
  2. Geltungsbereich
  3. Finanzberichterstattungspflichten
  4. Sprache des Finanzberichts und der Hinweisbekanntmachung
  5. Ausnahmen nach § 118 WpHG
  6. Aufsichtsrechtliche Maßnahmen bei Verstößen gegen die Finanzberichterstattungspflichten nach §§ 114 ff. WpHG
  7. Zusammenfassung der allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung nach den §§ 114 ff. WpHG

Besondere Hinweise

Zum Tatbestand und Rechtsfolgen von § 118 WpHG: Hervorzuheben ist vor allem die schematische Darstellung der einzelnen Tatbestandvoraussetzungen von § 118 Absatz WpHG mit den jeweiligen Folgen in Kapitel IV.5

Zu den Anforderungen an Finanzberichterstattung:
Gleiches gilt für die in einer Übersicht zusammengefassten allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung in Kapitel IV.7

Gesonderte Anlage: Ebenso hat die Finanzaufsichtsbehörde im Rahmen der Veröffentlichung von Modul A eine gesonderte Anlage in Form einer tabellarischen Zusammenfassung der allgemeinen Anforderungen an die Finanzberichterstattung nach §§ 114 ff. WpHG zum Abruf bereitgestellt.

Weitere Materialien

Quelle: PM der BaFin vom 12.11.2018

KWG/CRR in Hochfrequenz, ungebunden aktuell

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(ESV/bp)

Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht