Erster Prüfungsstandard für nichtfinanzielle Erklärung
Es ist der erste IDW-Standard zur Prüfung der nichtfinanziellen Berichterstattung nach §§ 289 b ff. HGB. Bis Ende Januar 2023 können Stellungnahmen abgegeben werden. Weitere Prüfungsstandards zur Abdeckung einer Prüfung außerhalb der Abschlussprüfung sind laut IDW in Vorbereitung.
Der IDW EPS 352 (08.2022) baut auf dem IDW PS 350 n.F. (10.2021) zur Prüfung des Lageberichts auf und stellt Besonderheiten bei der freiwilligen inhaltlichen Prüfung einer im Lagebericht enthaltenen nichtfinanziellen Erklärung dar. Abweichend von der bisherigen Praxis schreibt IDW EPS 352 (08.2022) hierfür ein separates Prüfungsurteil vor. Dabei gibt der Abschlussprüfer das Prüfungsurteil sowohl zur Übereinstimmung mit den einschlägigen deutschen gesetzlichen und europäischen Vorschriften als auch mit den von den gesetzlichen Vertretern des Unternehmens in der nichtfinanziellen Erklärung dargestellten konkretisierenden Kriterien ab.
Der IDW EPS 352 (08.2022) geht davon aus, dass konkretisierende Kriterien, für die insbesondere DRS 20 und vom Unternehmen hinzugezogene oder selbst entwickelte Kriterien in Frage kommen, im Regelfall zur Festlegung erforderlich sind, welche Angaben in die nichtfinanzielle Erklärung aufzunehmen sind, vor allem um die Merkmale Relevanz, Vollständigkeit und Neutralität geeigneter Kriterien zu erfüllen.
Den Entwurf des Prüfungsstandards hat das IDW hier veröffentlicht.
(ESV/fab)
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