
Erstklassig starten ins neue SGB XIV
Das Gesetz zur Regelung des Sozialen Entschädigungsrechts im Bundesgesetzblatt wurde Ende 2019 verkündet, zum 1. Januar 2024 wird damit ein neues Sozialgesetzbuch, das SGB XIV, geschaffen. Der neue Kommentar nimmt alles Wichtige zu den im SGB XIV neu kodifizierten und bereits in Kraft getretenen Teilen des Rechts der Sozialen Entschädigung in den Blick. Neben einer Einleitung zur Gesetzesentstehung und einer Synopse zu den Vorläuferregelungen gibt er einen ausführlichen Überblick über Besitzstands- und Übergangsfragen. Detailliert erörtert werden insbesondere die Themen Anspruchsberechtigte, sachliche und örtliche Zuständigkeiten sowie die neuen Schnellen Hilfen (Frühintervention und Traumaambulanz).
Herausgegeben von Prof. Dr. Steffen Luik
Herausgegeben wird der neue Kommentar von Prof. Dr. Steffen Luik, Richter am Bundessozialgericht und Honorarprofessor an der Eberhard Karls Universität Tübingen – unterstützt von einem hochkarätigen Autorenteam aus der gerichtlichen Praxis und Wissenschaft.
In Vorbereitung: SGB XIV im HAUCK/NOFTZ-Gesamtkommentar
Zum Inkrafttreten des SGB XIV in 2024 wird der anerkannte SGB-Gesamtkommentar HAUCK/NOFTZ zudem um einen entsprechenden ergänzbaren Band SGB XIV erweitert, der ebenfalls unter der Bandherausgeberschaft durch Prof. Dr. Steffen Luik erscheinen wird und als Printausgabe oder Datenbank abonniert werden kann.
Den bereits erschienenen Berliner Kommentar SGB XIV bestellen können alle Interessierten überall im Buchhandel oder direkt online unter: www.ESV.info/20992.