ESSPASS soll drei Verwaltungsverfahren aus dem Bereich der Sozialversicherung digital zugänglich machen. (Foto: Egor / stock.adobe.com)
Grenzüberschreitende digitale Verwaltungsverfahren in der EU
ESSPASS: Digitaler Europäischer Sozialausweis soll Verwaltungsverfahren in der Sozialversicherung vereinfachen
ESV-Redaktion Recht
15.03.2023
Die EU plant den Arbeitsplatzwechsel innerhalb der Mitgliedstaaten mit der Einführung eines digitalen Europäischen Sozialausweises, kurz ESSPASS, zu vereinfachen und hat hierzu nun ein Pilotprojekt abgeschlossen.
Was ist ESSPASS?
ESSPASS soll folgende Verwaltungsverfahren im Bereich der Sozialversicherung digital zugänglich machen:
- die Entsendebescheinigung A1,
- die Europäische Krankenversicherungskarte sowie
- die Beantragung einer Zusammenfassung der Rentenentscheidungen PDP 1.
Ausgangpunkt: Entsendebescheinigung A1
Hierzu hatte die EU zusammen mit dem „Italienischen Nationalinstitut für Soziale Fürsorge“ (INPS) ein Pilotprojekt gestartet. Ursprünglich hatte dieses nur die Digitalisierung der Entsendebescheinigung A1 zum Gegenstand. Diese brauchen EU-Bürger, wenn sie zwar im EU-Ausland arbeiten, aber ihre Sozialbeiträge weiterhin in ihrem Heimatland entrichten.
Mit der A1-Bescheinigung können Bürger nachweisen, dass sie während ihrer Auslandstätigkeit sozialversichert sind. Bisher war es notwendig, bei der Überprüfung durch Behörden die Papierversion vorzulegen. Geplant ist, dass dies in Zukunft über eine digitale Brieftasche (EUid-Brieftasche oder Wallet) möglich ist.
Zugriff über eine Wallet
Zur Nutzung von ESSPASS und seiner Funktionen ist ein Zugriff der Bürger auf ihre sogenannten Wallets (Brieftaschen) notwendig. Diese soll eine europaweite Authentifizierung durch die Vorlage von digitalen Dokumenten ermöglichen.
Digitaler Workflow zwischen allen Beteiligten
Die digitale Ausstellung, Beantragung und Mitnahme von Dokumenten soll Beschäftigte, Arbeitgeber, die Deutsche Rentenversicherung Bund und die Gesetzliche Krankenversicherung entlasten – und zwar mit Hilfe eines digitalen Workflows, den alle Beteiligten nutzen können. Im Zentrum steht also der digitale Austausch zwischen den zuständigen Institutionen, Arbeitgebern und Bürgern.
Ergänzung zu EESSI
Gegenwärtig können Sozialversicherungsdaten in der EU grenzüberschreitend nur über EESSI („Elektronischer Austausch von Sozialversicherungsinformationen) ausgetauscht werden.
Dieses System ist allerdings geschlossen, denn es macht lediglich einen digitalen Datentransfer zwischen den Sozialversicherungsorganisationen möglich. ESSPASS soll das System EESSI ergänzen, indem es die Bürger in die Lage versetzt, Nachweise unmittelbar gegenüber Behörden oder Gesundheitseinrichtungen zu erbringen.
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Datenschutz und Datensicherheit
Im Rahmen des ESSPASS-Pilotprojekts wurden nur simulierte personenbezogene Daten ausgetauscht.
Nach der Umsetzung sollen lediglich solche Daten und Informationen verarbeitet werden, die für die Prüfung von Sozialversicherungsschutz und Sozialversicherungsansprüchen unerlässlich sind. Diese Daten sollen betroffenen Bürgern sowie den zuständigen nationalen Behörden und weiteren vertrauenswürdigen und unmittelbar Beteiligten zugänglich gemacht werden.
Für die Datenverarbeitungsprozesse und die Datensicherheit im Zusammenhang mit ESSPASS würden die Datenschutz- und Sicherheitsvorschriften der EU gelten.
Wie es weitergeht
- Anschlussprojekte: Die EU-Kommission hat nun zwei weitere Projekte ausgeschrieben. Aufbauend auf dem Pilotprojekt sollen neue Workflows für die EUid-Brieftasche entwickelt werden. Erreicht werden soll dies über einen Zusammenschluss der Sozialversicherungsträger aus 20 EU-Ländern sowie Norwegen. In Zusammenarbeit mit den Konsortien „dc4eu“ und „Vector Consortia“ soll dann eine Lösung entwickelt werden.
- Verwaltungsverfahren: Die Erweiterung der Verwaltungsverfahren soll Ende 2023 einsatzbereit sein. Gemäß der SDG-Verordnung müssen die Mitgliedstaaten ab dem 12.12.2023 die wichtigsten Verwaltungsverfahren vollumfänglich online ermöglichen.
- Wallet: Die EUid-Brieftasche soll bis 2024 einsatzbereit sein.
Quellen:
- Mitteilung der Deutschen Sozialversicherung Europavertretung 02/23
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