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Podcast - ESV im Dialog

ESV im Dialog - Sie hören Recht – Episode 01

23.06.2021
Das eWpG und seine Chancen - Bernd Preiß im Interview mit RA Dr. Christian Conreder und Dr. Johannes Meier
Seit dem 10.06.2021 gilt das Gesetz zur Einführung elektronischer Wertpapiere, kurz eWpG. Der Anlass der Reform: In den Finanzmärkten wächst das Bedürfnis, den Wertpapierhandel zu digitalisieren - und zwar auch unter Anwendung der Blockchain-Technologie. Vor allem die Begebung von Wertpapieren mit Hilfe dieser neuen Speichertechnik ist ein zentraler Anwendungsbereich des eWpG, so die Begründung des Gesetzesentwurfs. Bisher war ein Wertpapier nach deutschem Zivilrecht immer eine Urkunde. Vor allem dies wird sich jetzt ändern. Nun kommen zentrale elektronische Wertpapierhandelsregister und Kryptowertpapierregister ins Spiel. Hierfür sind registerführende Stellen einzurichten. Diese sind erlaubnispflichtig und müssen beaufsichtigt werden.
Über die weiteren Auswirkungen der Reform, aber auch über deren Chancen und darüber, wo Deutschland im internationalen Vergleich steht, geben RA Dr. Christian Conreder und Dr. Johannes Meier Auskunft in dem Podcast "ESV im Dialog - Sie hören Recht: Das eWpG und seine Chancen".





eWpG

Das „Gesetz über elektronische Wertpapiere“ (eWpG) ist für das Finanzrecht revolutionär und wird auch auf viele Branchen abseits der Finanzindustrie weitreichende Auswirkungen haben. War bislang beispielsweise für Unternehmensfinanzierungen im Wertpapierrecht zwingend eine körperliche Urkunde vorgeschrieben, darf künftig auch auf Blockchain-Technologie gesetzt werden.

Rechtsrahmen für Kryptowertpapiere

Der Berliner Kommentar eWpG bietet Ihnen neben detaillierten Kommentierungen zu allen grundlegenden Neuregelungen auch Erläuterungen weiterer Vorschriften mit eWpG-Bezug aus DepotG, KWG, FinDAG, WpPG, KAGB und SchVG. Im Fokus stehen dabei z.B. die Themen:

  • Auswirkungen auf Inhaberschuldverschreibungen sowie perspektivisch auch auf weitere Formen, u.a. Investmentfonds oder auch Aktien
  • Transparenz durch ein zentrales Register – entweder über ein Zentralwertpapier- oder ein Kryptowertpapierregister
  • Anwendung des Eigentümerschutzes (insb. nach § 90 BGB) auf die neuen digitalen Assets – u.a. auch mit Relevanz für Insolvenz- und Zwangsvollstreckungsfälle

Pflichtlektüre für alle, die die digitale Zukunft der Finanzinstrumente und des deutschen Finanzplatzes aus juristischer Perspektive mitgestalten.