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Podcast - ESV im Dialog

ESV im Dialog - Sie hören Recht – Episode 9

27.06.2023
Die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors und die Rolle des DNG – Bernd Preiß im Gespräch mit Anna Ludin und Andreas Hartl
Aufgrund der Digitalisierung, die in sämtliche Lebensbereiche vordringt, wächst die Bedeutung der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors. So ist der öffentlich zugängliche Datenbestand durch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes des Bundes weiter gewachsen. Daher soll das Datennutzungsgesetz (DNG) regeln, wie offene Daten des öffentlichen Sektors genutzt werden dürfen.

Für hochwertige Datensätze setzt zum Beispiel eine europäische Verordnung, die Anfang 2023 in Kraft getreten ist, besondere Regeln. Bei alledem stellen sich zahlreiche Fragen, zum Beispiel: Was müssen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge bei der Bereitstellung von Daten beachten? Welche Rechte habe ich als Datennutzer? Was gilt, wenn ich von Behörden bereitgestellte Daten in Form von Open Data nutzen will?

Antworten hierauf liefern Anna Ludin und Andreas Hartl.
 


DNG
Autor: Andreas Hartl, Anna Ludin, Christina Werthschulte

Neues Recht aus erster Quelle

Der Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors kommt im Rahmen der Digitalisierung sämtlicher Bereiche des Lebens eine zunehmende Bedeutung zu. Zudem ist der öffentlich zugängliche Datenbestand durch die Ausweitung des Open-Data-Gesetzes des Bundes weiter angewachsen. Das neue Datennutzungsgesetz (DNG) regelt, wie offene Daten des öffentlichen Sektors genutzt werden dürfen. Über eine Anfang 2023 in Kraft getretene Durchführungsverordnung werden für hochwertige Datensätze zudem besondere Regeln gesetzt.

Einblicke der federführenden Akteure (*)

Der Berliner Kommentar DNG verschafft Ihnen einen schnellen Überblick über die neuen Rechte und Pflichten. Die Autorinnen und der Autor waren federführend an der Entstehung des Gesetzes beteiligt und klären hier u.a. folgende Fragen:

  • Was müssen Behörden und Unternehmen der Daseinsvorsorge bei der Bereitstellung von Daten beachten?
  • Welche Rechte habe ich als Datennutzer?
  • Was gilt, wenn ich von Behörden bereitgestellte Open Data nutzen will?

Neben der einschlägigen Rechtsprechung behält das Werk auch Querbezüge zu anderen Rechtsgebieten und spezialgesetzlichen Regelungen im Blick.

(*) Das Werk spiegelt ausschließlich die persönlichen Meinungen der Autor/-innen wider.