EU-Kommission: Neue Vorschläge zur Regulierung von Zentralen Gegenparteien
Wie die Kommission weiter mitteilt, wird ein großer Teil der Derivatekontrakte, die weltweit noch nicht abgewickelt sind, von 17 europäischen CCPs gecleart. Diese Kontrakte hätten ein Volumen von etwa 500 Billionen Euro.
| CCPs und OTC-Derivate |
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Kommission will Finanzstabilität schaffen
EU-weite Vorschriften für den Fall, dass eine CCP in finanzielle Schwierigkeiten gerät oder ausfällt, gibt es derzeit nicht. Mit ihrem Vorschlag will die Kommission nun einen Rahmen für die Sanierung und Abwicklung dieser systemrelevanten CCPs schaffen. Dieser soll sicherstellen, dass die kritischen Funktionen von CCPs aufrechterhalten werden und die Finanzstabilität gewahrt bleibt.Gleichzeitig soll verhindert werden, dass die Kosten, die mit der Umstrukturierung und Abwicklung der ausfallenden CCPs verbunden sind, auf die Steuerzahler abgewälzt werden.
Valdis Dombrovskis, zuständiger Vizepräsident der Kommission für Finanzstabilität, Finanzdienstleistungen und die Kapitalmarktunion meint hierzu: „Diese Maßnahme ist wichtig, weil zentrale Gegenparteien, die Unternehmen bei der Steuerung ihrer Risiken unterstützen, ein wesentlicher Bestandteil unseres Finanzsystems sind”.
Die Kernpunkte des Vorschlags
Sanierungspläne- CCPs sollen zur Ausarbeitung von Sanierungsplänen verpflichtet werden. Diese Pläne müssen Maßnahmen beschreiben, es möglich machen, finanzielle Schieflagen zu überwinden.
- Hierzu gehören auch Szenarien, wie zum Beispiel der Ausfall von Clearingmitgliedern.
- Die Aufsichtsbehörden haben die Sanierungspläne zu überprüfen.
Die zuständigen Behörden für die Abwicklung der CCPs müssen ihrerseits Abwicklungspläne erstellen. Darin haben sie festzulegen, wie CCPs bei einem Ausfall umstrukturiert und wie ihre kritischen Funktionen aufrechterhalten werden können.
Frühintervention
Eine frühe Intervention soll sicherstellen, dass finanziellen Schwierigkeiten entgegengewirkt wird, sobald sie entstehen. Auch wenn ein Ausfall der CCP noch nicht unmittelbar bevorsteht, soll die zuständige Aufsichtsbehörde besondere Interventionsbefugnisse erhalten. Ebenso können die Aufsichtsbehörden von der CCP verlangen, Änderungen an ihrer Geschäftsstrategie oder der rechtlichen oder betrieblichen Struktur vorzunehmen.
Abwicklungsinstrumente und -befugnisse
Die Abwicklung einer CCP ist nach den Leitlinien des Rates für Finanzstabilität an folgende bestimmte Grundvoraussetzungen geknüpft:
- Ausfall oder drohender Ausfall der CCP
- Ausfall kann nicht durch privatwirtschaftlich Alternative verhindert werden
- Gefährdung des öffentlichen Interesses und der Stabilität des Finanzsystems
Die Vorschläge zur Abwicklung von Börsengeschäften (Clearing) sind auch für die geplante Börsenfusion der Deutschen Börse mit der London Stock Exchange von großer Bedeutung.
Internationale Zusammenarbeit
CCPs operieren regelmäßig über Grenzen hinweg. Nach dem Kommissionsvorschlag sollen daher für sämtliche CCPs sogenannte Abwicklungskollegien eingerichtet werden. In diesen sollen alle einschlägigen Behörden, darunter die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) und die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA), vertreten sein.
Die neu eingerichteten Abwicklungskollegien sollen dann die spezifischen Aufgaben gemeinsam mit den Kollegien nach der EMIR-Verordnung wahrnehmen. Hierbei würde die ESMA gemeinsame Maßnahmen koordinieren und bei Bedarf als verbindlicher Vermittler tätig werden.
Wie es weitergeht
Die Kommission wird ihren Vorschlag nun dem Europäischen Parlament und dem Rat zur Billigung und Annahme vorlegen.
| Weiterführende Literatur |
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(ESV/bp)
Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht