EU-Kommission will zum 1. Juni 2021 digitalen grünen Nachweis (Impfpass) einführen
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Die zentralen Elemente des „Digitalen grünen Nachweises“
Arten von Zertifikaten: Der „Digitale grüne Nachweis“ kann folgende Arten von Zertifikaten beinhalten:
- Impfzertifikate,
- Testzertifikate, wie etwa über NAAT-/RT-PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests,
- und Gesundheitszertifikate als Nachweise für Personen, die von Corona genesen sind.
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Personenbezogene Daten: Der digitale grüne Nachweis selbst soll nur notwendige zentrale peronenbezogene Daten, wie Name, Geburts- und Ausstellungsdatum enthalten. Diese dürfen in den Einreisestaaten nicht gespeichert werden. Die dortigen Behörden dürfen lediglich die Gültigkeit des Nachweises kontrollieren, indem sie prüfen, wer den Nachweis ausgestellt und unterzeichnet hat. Alle gesundheitsbezogenen Daten bleiben bei dem Mitgliedstaat, der den Nachweis ausgestellt hat.
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Bei Impfungen und Tests: Zudem werden bei Impfzertifikaten Informationen über den Impfstoff, den Hersteller, sowie über die Anzahl der Dosen und Impfungen gespeichert. Bei Testzertifikaten müssen Daten über die Art der Tests, deren Datum und Uhrzeit, sowie über das Testzentrum und das Ergebnis erfasst werden.
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Zuständigkeit für Ausnahmen von Reisebeschränkungen
- Rechte aus den Zertifikaten: Die Frage, welche Rechte aus dem grünen Zertifikat resultieren, müssen die Mitgliedstaaten selbst regeln. Die Kommission meint aber, dass für Reisende mit dem digitalen Zertifikat die gleichen Ausnahmen genießen, wie für die Einwohner Einreiselandes. Will ein Mitgliedstaat Inhaber eines digitalen grünen Zertifikats weiterhin zu Quarantäne oder Tests verpflichten, soll er dies der Kommission und allen anderen Mitgliedstaaten anzeigen und begründen müssen.
- Beschräkungen auf bestimmte Impfstoffe: Beschränkungen in Bezug auf bestimmte Impfstoffe, denen eine EU-Zulassung erteilt hat, sollen möglich sein. Die Mitgliedstaaten können aber beschließen, weitere Impfstoffe anzuerkennen.
Ausblick
Update |
27.04.2021 |
EU-Mitglieder einigen sich auf „Grünes Digitales Zertifikat“ | |
Am 17.3.2021 hatte die EU-Kommission ihren Vorschlag für ihr „Grünes Digitales Zertifikat“ vorgstellt. Nun haben sich die EU-Mitglieder auf das Zertifikat geeinigt, das grenzüberschreitende Reisen erleichtern soll. mehr … |
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(ESV/bp)
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