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EU-Maßnahmen gegen Steuerhinterziehung und Steuervermeidung

14.01.2014
In Anknüpfung an einen am 6.12.2012 vorgelegten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung hat die EU-Kommission nun in einem Jahresrückblick Fortschritte skizziert, aber auch weiter bestehenden Handlungsbedarf angemahnt.
In Anknüpfung an einen am 6.12.2012 vorgelegten Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Steuerumgehung hat die EU-Kommission nun in einem Jahresrückblick Fortschritte skizziert, aber auch weiter bestehenden Handlungsbedarf angemahnt (zur Vorberichterstattung vom 16.1.2013 siehe hier).

Hingewiesen wird insbesondere auf den Vorschlag zur Ausweitung des automatischen Informationsaustauschs innerhalb der EU; diesem könnte nun seitens der Mitgliedstaaten in der ersten Hälfte 2014 zugestimmt werden. Ferner verweist die EU-Kommission in ihrem Anfang Januar 2014 veröffentlichten Rückblick auf Maßnahmen, die "Schlupflöcher" in der Mutter-Tochter-RL schließen und "nationale Ungleichgewichte" abbauen sollen. Die Kommission empfiehlt in ihrem Papier eine Diskussion ihres Vorschlags sowie seine Verabschiedung durch die EU-Finanzminister.

Neben dem Vorhaben, strengere Steuerabkommen mit der Schweiz, Liechtenstein, Monaco, Andorra und San Marino auszuhandeln, führt die EU-Kommission ferner die Einrichtung einer Plattform zu verantwortungsvollem Handeln im Steuerbereich an. Diese soll zur Entwicklung neuer Initiativen zur Förderung von verantwortungsvollem Handeln im Steuerwesen in Drittstaaten sowie zur Bekämpfung von aggressiver Steuerplanung und Doppelbesteuerung beitragen.

Zudem wird auf die zwischenzeitlich eröffnete Debatte zur digitalen Besteuerung hingewiesen; hierzu wurde im November 2013 eine „Expertengruppe zur Besteuerung der digitalen Wirtschaft“ gegründet. Diese soll die speziellen Herausforderungen der digitalen Besteuerung analysieren und bis Mitte 2014 Lösungen vorschlagen, die sicherstellen, dass der digitale Sektor seinen "fairen" Anteil an Steuern zahlt, ohne dass steuerliche Hindernisse das Wachstum dieses Sektors hemmen. Weiterhin von der EU-Kommission benannte Maßnahmen betreffen

• die Annahme neuer Instrumente zur Bekämpfung des MwSt-Betrugs, den Vorschlag eines neuen Standard-MwSt-Formulars zur Verbesserung der Einhaltung von Steuervorschriften und die Veröffentlichung eines neuen Berichts über die MwSt-Lücke in der EU,
• Maßnahmen zur Vorbeugung gegen "schädlichen" Steuerwettbewerb (es wurde eine Arbeitsgruppe zum Verhaltenskodex [Code of Conduct] eingesetzt), sowie
• Maßnahmen, die eine höhere unternehmerische Transparenz bezwecken:
- Die neue Bilanz-RL (2013/34/EU) vom Juni 2013 verpflichte große Unternehmen, die in der mineralgewinnenden Industrie oder im Holzeinschlag in Primärwäldern tätig sind, in einem separaten jährlichen Bericht offenzulegen, welche wesentlichen Zahlungen sie an staatliche Stellen in den Ländern geleistet haben, in denen sie ihrer Tätigkeit nachgehen.
- Die überarbeitete Eigenkapital-RL (2013/36/EU) verbessere die Transparenz bei Banken- und Investmentfondstätigkeiten in verschiedenen Ländern.
- Ferner enthalte der Vorschlag der Kommission KOM(2013)45, das Geldwäschegesetz zu überarbeiten, spezielle Elemente zur Bekämpfung der Steuerkriminalität.

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern