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Das EU-Parlament schlägt vor, generative KI, die innerhalb der Union angeboten wird, vollständig einem reformierten EU-Urheberrecht zu unterstellen (Bild: RafMaster / stock.adobe.com).
Urheberrecht und KI

EU-Parlament beschließt Resolution zur Stärkung des Urheberrechsschutzes im Zusammenhang mit KI

ESV-Redaktion Recht
13.03.2026
Das EU-Parlament hat am 10.03.2026 eine sogenannte Parlamentsresolution (EU Parliament resolution with recommendations) beschlossen. Der Beschluss gibt Empfehlungen zum besseren Schutz von kreativer Arbeit durch das Urheberrecht in Zeiten von KI.  
Eines der Hauptanliegen der Resolution ist der Schutz von Nachrichtenmedien, um Informationsvielfalt und Pluralismus zu erhalten und zu fördern. In diesem Kontext empfehlen die Parlamentarier auch eine faire Vergütung für Kreative auf der Grundlage von mehr Transparenz und neuer Lizenzrichtlinien – flankiert von der Möglichkeit, etwaige Urheberrechtsverstöße auch effektiver anzugehen. Das neue EU‑Urheberrecht soll nach den Empfehlungen in vollem Umfang für alle GenAI‑Systeme gelten, die auf dem EU‑Binnenmarkt angeboten werden.


Einige Kernpunkte der Resolution


Faire Vergütungen für Kreative


Neu ist, dass die Nutzung von kreativen Inhalten durch KI fair und angemessen vergütet werden soll. Grundsätzlich vorgesehen ist in der Resolution eine zwingende Vergütung für jede Nutzung von Werken im KI‑Training auf der Grundlage von Transparenz. Zudem fordern die Parlamentarier Mechanismen zur rückwirkenden Vergütung für bisherige KI‑Nutzungen.

Transparenzpflichten für KI‑Anbieter


Zur Herstellung der Transparenz verlangen die Abgeordneten von den KI-Anbietern eine Aufstellung über die urheberrechtlich geschützten Werke, die sie für ihr KI‑Training nutzen — inklusive einer detaillierten Liste dieser Werke und aller sogenannten Crawling‑Aktivitäten. Fehlen solche Angaben, soll eine Urheberrechtsverletzung mit entsprechenden rechtlichen Konsequenzen vorliegen. Allerdings bereitet die Umsetzung (noch) einige Schwierigkeiten: 

Begriff des „Nutzers“ unklar

Momentan ist schon unklar, wen diese Transparenzpflichten konkret treffen sollen und vor allem, wer unter den Begriff „Nutzer“ fallen soll. Nach dem Wortlaut der Resolution fordern die Abgeordneten,

„dass KI-Anbieter und -Nutzer eine detaillierte Liste aller urheberrechtlich geschützten Werke, die zum Trainieren der KI verwendet wurden, sowie detaillierte Aufzeichnungen über Crawling-Aktivitäten bereitstellen“. 

Weil der Endnutzer einer KI aber regelmäßig keinerlei Informationen über Trainingsdaten hat, kann er diese Listen auch nicht erstellen. Damit können diese Pflichten faktisch nur KI‑Anbieter und solche Anwender treffen, die die KI weiterentwickeln – nicht aber die Endnutzer. 

Lückenlose Transparenz zweifelhaft


Zudem ist fraglich, ob die gewünschte Transparenz umsetzbar ist. KI‑Hersteller können nicht Millionen individuelle Lizenzen aushandeln, weil viele Modelle mit Milliarden von Datenpunkten trainiert werden. Damit ist zweifelhaft, ob es saubere Protokolle über jedes einzelne benutze Werk geben kann. Zudem sind historische Trainingsdaten oft nicht dokumentiert. Darüber hinaus stammen viele Trainingsdaten aus offenen Webquellen, deren Herkunft oft nicht eindeutig ist.
 
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Mögliche Lösung: EU-weiter Lizenzmarkt mit kollektiven Lizenzvereinbarungen


Die Resolution selbst liefert jedoch einen wichtigen Hinweis zur Umsetzung: Demnach soll die EU einen unionsweiten Lizenzmarkt einrichten, mit freiwilligen kollektiven Lizenzvereinbarungen. Administriert werden soll dieser Markt vom EUIPO – nach dem Vorbild der GEMA, der VG Wort oder der VG Bild. Dies könnte den Aufwand drastisch reduzieren.

Damit wären standardisierte Transparenzanforderungen verpflichtend in EU‑Rechtsakten zu definieren. Zudem sieht die Resolution vor, dass Verlage und Medienhäuser ihre Inhalte von der Verwendung im KI‑Training ausschließen (opt-out) können. Für den Lizenzmarkt kann das heißen:  

  • dass Verlage im EUIPO‑Register entprechende opt‑out-Flags setzen,
  • dass KI‑Crawler dieses über technische opt‑outs respektieren müssen,
  • und dass das EUIPO automatisiert prüfen kann, ob Verstöße vorliegen.
Details ist sind allerdings noch offen.


Strengere Haftungsregeln

Wird ein Rechtsstreit über KI‑Training zugunsten von Rechteinhabern entschieden, sollen KI‑Anbieter oder -Nutzer sämtliche Kosten der Rechtsverfolgung tragen müssen. Auch hier wäre der Adressat dann nicht der Endnutzer (analog zu oben).


Kein Bindungscharakter der Resolution


Die Resolution ist nicht bindend. Allerdings erfährt sie ihre Relevanz dadurch, dass die Kommission sich bei neuen Rechtsakten oft auf Positionen des Parlaments stützt. Unternehmen können dann frühzeitig erkennen können, wohin sich der jeweilige EU‑Rechtsrahmen bewegt. Zudem  ziehen Gerichte und Behörden solche Resolutionen gelegentlich als Auslegungshilfe heran.

Wenn das EU‑Parlament jetzt gesetzgeberische Maßnahmen anregt, ist darin eher ein politisches Zielbild und kein sofort umsetzbarer Mechanismus zusehen.

Quellen:

  • PM des EU-Parlaments vom 10.03.2026


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(ESV / Bernd Preiß)

Programmbereich: Wirtschaftsrecht