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Nach den FIFA-Regeln haftet bei Vertragsauflösung ohne triftigen Grund jeder neue Verein zusammen mit dem jeweiligen Spieler für Entschädigungen an den alten Verein (Foto: Nikolai Sorokin / stock.adobe.com)
Fußballrecht

EuGH: Transfersystem der Fifa verstößt teilweise gegen EU-Recht

ESV-Redaktion Recht
07.10.2024
Welche Folgen kommen auf einen Fußballprofi zu, wenn er seinen befristeten Arbeitsvertrag vorzeitig ohne ausreichenden Grund kündigt, weil er den Verein wechseln will? Hierfür sehen die momentanen FIFA-Regularien Strafzahlungen und/oder Sperren vor. Nun standen diese Regeln auf dem Prüfstand des EuGH.     
In dem Streitfall verpflichtete der Fußballklub Lokomotive Moskau im Jahr 2013 den französischen Fußballprofi und Nationalspieler Lassane Diarra für vier Jahre. Nach etwa einem Jahr kam es zu einem Streit zwischen Diarra und dem Trainer. Die Folge: Der Spieler kündigte den Vertrag einseitig, nahm nicht mehr am Training teil und wurde vom Verein suspendiert. Schließlich verhängte die FIFA gegen den Spieler eine Geldstrafe von etwa 10 Mio. EUR. Der Internationale Sportgerichtshof CAS bestätigte diese Strafe später.

Inzwischen wollte der belgische Verein SC Charleroi den Spieler verpflichten. Hiergegen wendeten sich der belgische Verband und die FIFA. Nach den FIFA-Regularien haftet bei einer Vertragsauflösung ohne triftigen Grund jeder neue Verein zusammen mit dem betreffenden Spieler für Entschädigungen an den alten Verein. Weil der SC Charleroi dieses Risiko nicht eingehen wollte, platzte die sich anbahnende  Verpflichtung.


Diarra: Transfer-Regeln der FIFA verstoßen gegen EU-Recht

Im Anschluss hieran klagte Diarra gegen die FIFA und den belgischen Fußballverband vor einem belgischen Gericht: Er verlangte Schadenersatz und Verdienstausfall in Höhe von sechs Mio. EUR. Nach seiner Auffassung verstoßen die Transferregeln der FIFA gegen EU-Recht, weil sie die Freizügigkeit und den Wettbewerb beschränken. Das belgische Berufungsgericht legte die Sache dann dem EuGH vor.

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EuGH: FIFA-Regeln schießen über Ziel hinaus

Dem EuGH zufolge können die angegriffenen FIFA-Regeln in der Tat die Freizügigkeit der Fußballprofis und den Transfermarkt beeinträchtigen, so der EuGH. Die  wesentlichen Erwägungen des Gerichts:

  • Beschränkungen nicht ausgeschlossen: Zwar sind vertragliche Beschränkungen der Freizügigkeit von Fußballprofis und der Vereine nicht ausgeschlossen, wenn die Einschränkungen im Allgemeininteresse liegen und die Ordnungsmäßigkeit des Fußballwettbewerbs zwischen den Vereinen sicherstellen sollen, sodass ein gewisser Grad an Beständigkeit in den Mannschaften der Vereine aufrechterhalten wird.
  • Aber – starke Beeinträchtigungen des Spielertransfers durch FIFA-System möglich: Die streitgegenständlichen Beschränkungen sind für Spieler und Vereine jedoch mit so erheblichen rechtlichen, sportlichen und finanziellen Risiken verbunden, die kaum vorhersehbar sind und den internationalen Spielertransfer erheblich beeintächtigen oder gar verhindern können. Nach EuGH-Auffassung schießen die angegriffenen Regularien daher über das Ziel hinaus.
  • Zweifel an der Notwendigkeit: Im Wettbewerb des Profifußballs kommt es für die Vereine entscheidend darauf an, schon bereits ausgebildete Spieler zu verpflichten. Die vorliegenden Beschränkungen ähneln dem EuGH zufolge aber eher der Vereinbarung eines Abwerbeverbots. Die betreffenden FIFA-Regelungen sah das Luxemburger Gericht daher als nicht erforderlich an.
Das Berufungsgericht in Belgien muss nun die EuGH-Vorgaben umsetzen.

Quelle: PM des EuGH vom 04.10.2024 zum Urteil vom selben Tag – C-650/22


Champions League im Fußball-Recht

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Herausgeber: Dr. habil. Martin Stopper, Gregor Lentze

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Rechtsgebiete, Rechteanbieter, Organisation: Chefjustiziare aus Dachverband und einem Spitzenclub, führende Kommunikations- und Vermarktungsprofis, Sicherheitsverantwortliche und Spezialist/-innen aus Sportforschung und Fachanwaltschaft adressieren mit viel Systematik die wichtigsten spezifisch fußballrechtlichen Anwendungs- und Gestaltungsfragen, die auch auf andere Sportarten übertragbar sind.

  • Rechtsgebiete: „Fußball-Rechte“, Marketing- und Medienrechte, Sportwetten, gewerbliche Schutzrechte, Ambush Marketing, Kartellrecht, Rechtsformwahl für Clubs, Arbeitsrecht, Steuerrecht sowie neu: Vergaberecht, Vereinsrecht, Datenschutz und Sportstrafrecht.
  • Rechteanbieter: Wirtschaftliche und rechtliche Betrachtungen der großen Verbände FIFA, UEFA, DFB, DFL, der Clubs und Vermarktungsagenturen, von Spielertransfers und Spielervermittlung sowie neu: der Spieler selbst, von Spielervertretungen, eFootball und digitaler Vermarktung.
  • Organisation: Rechtsfragen u.a. zu Großveranstaltungen, Sicherheitsmanagement, Lizenzierungsverfahren und Wettbewerbsintegrität, Finanzierungsfragen und den Financial Sustainability Regulations, zu Ticketing, Anti-Doping und Anti-Diskriminierung, zur Schiedsgerichtsbarkeit sowie neu: Schnittstellen zur Ordentlichen Gerichtsbarkeit und den Themen Compliance und Nachhaltigkeit.

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„Fazit: Als Nachschlagewerk im Wirtschaftsrecht darf der 'Stopper/Lentze' in keiner Bibliothek eines mit Rechts- und Wirtschaftsfragen im Fußball befassten Spezialisten fehlen." Prof. Dr. Jan F. Orth, LL.M., Köln, in: Zeitschrift für Sport und Recht (SpuRt), 3/2019

„Die Expertise und vor allem die Praxisnähe des gesamten Autoren-Teams machen das "Handbuch Fußball-Recht" auch für Interessierte anderer Sportarten zum Nachschlage-Werk für die tägliche Arbeit.“ In: Der Titelschutz-Anzeiger, 7.8.2018

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(ESV/bp)

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