Im Überblick: Förderregelung des EEG 2012 |
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EU-Kommission fordert Rückzahlung von 30 Millionen Euro
Die EU-Kommission sah sowohl die Förderung als auch die Rabatte für Großverbraucher nach EEG als staatliche Beihilfen an. Dennoch erklärte die Kommission diese für weitgehend wirksam. Nur einen verhältnismäßig geringen kleinen Teil – etwa 30 Millionen Euro – forderte die Kommission von Deutschland zurück.EuGH: Mit EEG-Umlage erwirtschaftete Gelder keine staatlichen Mittel
Der zweite Anlauf der Bundesregierung vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) hatte allerdings Erfolg. Die Richter aus Luxemburg setzten mit ihrer aktuellen Entscheidung das Urteil des erstinstanzlichen EuG sowie die Entscheidung der EU-Kommission außer Kraft. Die tragenden Gründe der EuGH-Entscheidung:- Nach Auffassung des EuGH hat die Kommission nicht nachgewiesen, dass Vorteile aus dem EEG 2012 staatliche Beihilfen sein sollen. Danach wurden über das EEG keine staatlichen Mittel eingesetzt.
- Der Grund: Der Staat habe weder eine Verfügungsgewalt über die mit der EEG-Umlage erwirtschafteten Gelder noch eine Kontrolle über deren Verwaltung gehabt. Zwar könnten die Versorger die Umlage auf die Verbraucher umwälzen – sie seien aber hierzu nicht verpflichtet,
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Die Konsequenzen der Entscheidung
Der deutsche Gesetzgeber hat durch die EuGH-Entscheidung nun erheblich mehr Handlungsfreiheiten. Darüber hinaus ist alles zu prüfen, was der deutsche Gesetzgeber nur auf Druck der EU-Kommission in das EEG aufgenommen hat. Hierzu gehörten unter anderem:- die Vorschriften zur Nicht-Vergütung bei negativen Strompreisen.
- die Ausschreibungsregelungen,
- sowie die neuen EU-Rahmenbedingungen – insbesondere die Erneuerbare-Energien-Richtlinie, die Strommarktverordnung und die Strommarktrichtlinie,
- Deutschland muss die von der EU-Kommission geforderten 30 Millionen Euro nicht zahlen.
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Frenz/Müggenborg/Cosack/Hennig/SchomerusDer Kommentar zum EEG Die Neuauflage dieses Werkes aus der Reihe der Berliner Kommentare ist unser jüngster Beitrag zum immer komplexer werdenden Recht der erneuerbaren Energien. Übersichtlich, leicht verständlich und praxisorientiert wie eh und je. Up to date - von den grundlegenden Umwälzungen des Gesetzes bis hin zu seinen jüngsten Änderungen. Das Wichtigste im Überblick:
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(ESV/bp)