Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Wo Aufsicht an Grenzen stößt
Fehlverhalten im Gesundheitswesen reicht von Falschabrechnung und unzulässiger Vorteilsnahme bis zu schweren Mängeln in der Patientenversorgung. Aktuelle Vorwürfe gegen zwei geriatrische Rehakliniken in Bayern rücken die Frage in den Fokus, wie wirksam Aufsicht und Kontrolle in einem System mit geteilten Zuständigkeiten funktionieren.
Nach Recherchen des Bayerischen Rundfunks erheben ehemalige Patienten und Angehörige schwere Vorwürfe gegen eine geriatrische Rehaklinik in Bruckmühl. Sie berichten von Problemen bei Medikamentengabe und Wundversorgung, zu wenig Personal und wenigen Therapieangeboten. Eine weitere Einrichtung desselben Betreibers in Lenggries wurde im Frühjahr 2026 geschlossen. Dort ermittelt die Staatsanwaltschaft München II zu einer mittleren zweistelligen Zahl von Todesfällen und wegen des Verdachts auf vorsätzliche Körperverletzung. Die Betreiber weisen eine Gefährdung von Patienten zurück.
Der Fall trifft auf ein Aufsichtssystem mit geteilten Zuständigkeiten. In einer Antwort auf eine Landtagsanfrage vom Juli 2026 erklärt die bayerische Staatsregierung, dass der Freistaat für Reha-Einrichtungen keine mit dem Krankenhausbereich vergleichbare Planungskompetenz und keine zentrale Zulassungsbefugnis besitzt. Der Sicherstellungsauftrag liegt bei den Sozialversicherungsträgern.
Daneben greifen ordnungs- und hygienerechtliche Vorgaben. Bayerische Vorschriften verlangen ausreichend qualifiziertes Personal, funktionierende Notrufsysteme und einen sachgerechten Umgang mit Medikamenten. Gesundheitsämter dürfen Einrichtungen kontrollieren, auch unangekündigt. Der Medizinische Dienst muss Prüfungen grundsätzlich ankündigen und prüft vor allem Strukturen und Dokumentation. Krankenkassen wiederum können nur eingeschränkt nachvollziehen, welche konkreten Leistungen einzelne Patienten erhalten. Auch der Datenaustausch zwischen Kassen und Behörden ist begrenzt.
Damit verteilt sich die Verantwortung für Finanzierung, Qualitätssicherung, Aufsicht und Gefahrenabwehr auf mehrere Institutionen. Die Fälle zeigen auch die Grenzen eines Aufsichtssystems, in dem diese Aufgaben bei unterschiedlichen Akteuren liegen. Das gilt besonders in einem Reha-Markt, in dem rund zwei Drittel der Betten von privaten Trägern betrieben werden.
Fehlverhaltensbekämpfung im GesundheitswesenHerausgegeben von Prof. Dr. Heiko Burchert, Dominik Schirmer und Carsten Zinßer-SandmannFehlverhalten im Gesundheitswesen ist ein so komplexes wie omnipräsentes Phänomen, das sich in vielfältigsten Formen zeigt: von der klassischen Falschabrechnung über unzulässige Kooperationen und Vorteilsnahmen bis hin zu systematisierten Betrugsnetzwerken. Die gesellschaftliche, finanzielle und institutionelle Tragweite solcher Praktiken allerdings ist enorm.
Mehr als 30 Autorinnen und Autoren aus gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen, dem GKV-Spitzenverband und der Deutschen Rentenversicherung, aus Staatsanwaltschaften und Hochschulen sowie der unmittelbaren Praxis der Fehlverhaltensbekämpfung teilen ihre Erfahrungen und Perspektiven. |
Programmbereich: Management und Wirtschaft