
Gefährdungsbeurteilung zur Gewaltprävention nutzen
Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sind verpflichtet, mit einer Gefährdungsbeurteilung die Risiken auch in Hinblick auf Gewalt für ihre Beschäftigten zu ermitteln und zu beurteilen, passende Arbeitsschutzmaßnahmen festzulegen sowie deren Wirksamkeit zu überprüfen.
Im ersten Schritt ist zu prüfen, wie und durch welche Arbeitsbedingungen Beschäftigte von Gewalt betroffen sein können. Welchen Gefährdungen sind sie bei ihrer Tätigkeit ausgesetzt? Haben sie Kundenkontakte oder Umgang mit schwierigen Personengruppen? Sind sie an einem Einzelarbeitsplatz tätig? Haben sie Umgang mit Geld oder Wertgegenständen? Hierzu können persönliche Gespräche mit den Beschäftigten, Workshopverfahren oder auch anonyme Befragungen genutzt werden.
Sind die Risiken erhoben worden, müssen im nächsten Schritt Maßnahmen abgeleitet werden, um die Gefährdungen zu vermeiden oder das Risiko so weit wie möglich zu minimieren. „Diese Maßnahmen sind nach dem sogenannten TOP-Prinzip abzuleiten. Das heißt, technische Maßnahmen sollten vor organisatorischen und diese wiederum vor personenbezogenen Maßnahmen umgesetzt werden. Wir sprechen auch von der Maßnahmenhierarchie im Arbeitsschutz“, sagt Anne Gebhardt vom Institut für Arbeit und Gesundheit der DGUV (IAG).
Beispiele für Maßnahmen auf der technischen Ebene:
- Alarmsysteme
- Fluchtmöglichkeiten und Rückzugsräume
- gute Beleuchtung
- Trennung von Personal und Kundschaft durch Sicherheitsglasscheiben
- Vermeidung gefährlicher Gegenstände
- Einsatz von Personen-Notsignal-Geräten bei gefährlichen Alleinarbeitsplätzen
- Erfassung, Dokumentation und Analyse der Gewaltvorfälle
- Notfallplan aufstellen
- Rettungs- und Meldekette sowie klare Verhaltensstandards festlegen und darin unterweisen
- Alleinarbeit vermeiden
- Deeskalationspausen ermöglichen
- Verhaltensstandards für die Kundschaft oder externe Personen festlegen (Hausordnung)
- Vollzug des Hausrechtes organisieren, zum Beispiel durch einen Sicherheitsdienstleister oder geschulte Mitarbeitende
- psychologische Erstbetreuerinnen und -betreuer bestimmen, ausbilden und regelmäßig fortbilden lassen
- Beschäftigte qualifizieren, zum Beispiel zu Kommunikationsfähigkeit, Deeskalationstechniken, Wahrnehmungsschulung
- auf funktionelle Arbeitskleidung achten
- keine verletzungsträchtigen, großen Schmuckstücke tragen
- regelmäßige Teamsitzungen abhalten, um Erfahrungen auszutauschen, sich abzusprechen und Gefahrenbewusstsein zu entwickeln
- Wichtig ist auch, dass eine regelmäßige Unterweisung zum Verhalten bei Gewaltvorfällen stattfindet
Weitere Informationen:
- Grundverständnis von Gewalt bei der Arbeit / in Bildungseinrichtungen
- Prävention von Gewalt am Arbeitsplatz
- Psychische Belastung - der Schritt der Risikobeurteilung
- Psychische Belastung und Gesundheit bei der Arbeit
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