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Geldwäsche-Novelle der Bundesregierung lässt laut DIHK weiterhin Fragen offen

02.09.2011
Im Kampf gegen die Geldwäsche hat der Deutsche Bundestag den Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention novelliert und dabei insbesondere die Sorgfalts- und Meldepflichten und Sanktionierungen erweitert. Der DIHK zeigt sich weiterhin kritisch und warnt vor Rechtsunsicherheit und unverhältnismäßigen Bürokratiepflichten.