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Geldwäschegesetz in Kraft getreten

13.01.2012
Mit dem Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention werden insbesondere die freien Berufe zur Einhaltung spezifizierter Sorgfaltspflichten und die Kammern bzw. zuständigen Behörden zur verstärkten Aufsichtstätigkeit verpflichtet.