Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Die Energiewende wird im Handwerk nur dann erfolgreich umgesetzt, wenn die beteiligten Gewerke ihre Kompetenzen sinnvoll bündeln und zugleich klare Verantwortlichkeiten gelten. (Foto: JoseMalagonArenas/Pixabay)
Erneuerbare Energien

Gemeinsam für mehr Qualität und Sicherheit: PV-Vereinbarung neu gefasst

ESV-Redaktion HSE und Betriebssicherheit/BG BAU
30.09.2026
Klare Zuständigkeiten, abgestimmte Qualifikationen und verbindliche Arbeitsabläufe: Seit 2024 bietet eine gemeinsame Vereinbarung Handwerksbetrieben einen verlässlichen Rahmen für die sichere gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei der Errichtung von Photovoltaik-Anlagen. Zum 1. September 2026 wurde die Vereinbarung erweitert und unter Beteiligung zweier neuer Verbände und einer weiteren Berufsgenossenschaft neu gefasst.
Sie umfasst nun auch die Gewerke der Metallbauer sowie der Zimmerer und Holzbauer. Der ZVSHK, der bislang mit dem Klempnerhandwerk beteiligt war, bringt zudem das Installateur- und Heizungsbauerhandwerk in die Vereinbarung ein.

Die Vereinbarung, der bislang der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) sowie die zugehörigen Berufsgenossenschaften – die Berufsgenossenschaft BAU (BG BAU) und die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) – angehören, wurde zum 1. September auch von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Bundesverband Metall sowie der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterzeichnet.

Sicherheit bei Installation von PV-Anlagen erhöhen

Ziel der neu gefassten Vereinbarung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) ist es, die Sicherheit bei der Installation zu erhöhen. Dafür wurden Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen definiert. Die EuP-Schulung ist Voraussetzung für den Einsatz als EuP bei der Errichtung von PV-Anlagen. Die Schulung stellt sicher, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne, in der Vereinbarung beschriebene elektrotechnische Tätigkeiten – so etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen können.

Für Kundinnen und Kunden hat die Vereinbarung den Vorteil, dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben. Zugleich können die Leistungen der an der Installation einer PV-Anlage beteiligten qualifizierten Fachunternehmen klar aufeinander abgestimmt werden.

Ergänzende Musternachunternehmerverträge überarbeitet

Ergänzt wird die neu aufgesetzte Vereinbarung wie bisher durch Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen, die nun noch einmal überarbeitet wurden. Nach entsprechender Vereinbarung übernimmt dessen Elektrofachkraft gegenüber der EuP für PV-Anlagen die erforderliche Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht. Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters oder an anderen elektrischen Bauteilen bleiben Elektrofachkräften vorbehalten und sind nicht Gegenstand der Vereinbarung. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nach § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) grundsätzlich nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.

Absicherung für gewerkeübergreifende Zusammenarbeit

Mit der Vereinbarung, die das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit der Gewerke und der Berufsgenossenschaften ist, bekennen sich die beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften zu höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Jeder Betrieb fokussiert sich auf seine Kompetenzen und kann die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit entsprechend absichern.

„Mit der erweiterten Verbändevereinbarung setzen wir ein klares Signal: Die beteiligten Handwerke arbeiten gewerkeübergreifend zusammen, um Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Qualität bei der Installation von PV-Anlagen verlässlich zu gewährleisten“, sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).

Quelle: BG BAU

Das könnte Sie auch interessieren:


Elektrosicherheit und Elektroprüfung

Autor: Donato Muro

Programmbereich: Health, Safety, Environment (HSE)

"Elektrosicherheit und Elektroprüfung" beantwortet alle Ihre Fragen zu den Themen Recht & Gesetz, elektrotechnische Grundlagen, Sicherheitsregeln, Prüfung und Reparatur elektrischer Geräte, Brandschutz und Erste Hilfe bei Stromunfällen. Ob Sie eine elektrotechnisch unterwiesene Person sind oder ein erfahrener Elektrofachmann – dieses Buch bietet Ihnen wertvolles Wissen, das Ihre Sicherheit und die Sicherheit Ihrer Umgebung gewährleistet.

Das Buch enthält zahlreiche praktische Tipps und Anleitungen zu verschiedenen elektrotechnischen Themen, wie z.B. die Auswahl und der Betrieb von elektrischen Anlagen, die Bedeutung von Schutzklassen, Schutzarten und verschiedenen Messgeräten. Darüber hinaus werden auch weniger bekannte, aber ebenso wichtige Themen wie Brandschutz bei elektrischen Anlagen und Erste Hilfe bei Stromunfällen ausführlich behandelt.


Gesetzliche Unfallversicherung 03.08.2026
Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen wird überarbeitet
Die gesetzliche Unfallversicherung teilt das Ziel der Bundesregierung, die Pflicht zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel noch praxisnäher und risikoorientierter zu gestalten. Der Schutz vor Unfällen mit elektrischem Strom muss dabei gewahrt bleiben. Darauf weist der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), hin. mehr …

Programmbereich: Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit