Gemeinsam für mehr Qualität und Sicherheit: PV-Vereinbarung neu gefasst
Die Vereinbarung, der bislang der Zentralverband des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH), der Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke (ZVEH), der Zentralverband Sanitär, Heizung, Klima (ZVSHK) sowie die zugehörigen Berufsgenossenschaften – die Berufsgenossenschaft BAU (BG BAU) und die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) – angehören, wurde zum 1. September auch von Holzbau Deutschland – Bund Deutscher Zimmermeister im Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), dem Bundesverband Metall sowie der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) unterzeichnet.
Sicherheit bei Installation von PV-Anlagen erhöhen
Ziel der neu gefassten Vereinbarung zur Installation von Photovoltaik-Anlagen (PV) ist es, die Sicherheit bei der Installation zu erhöhen. Dafür wurden Anforderungen an das sichere Arbeiten auf Dächern, eine Musteranweisung für die Benutzung von Arbeits- und Schutzgerüsten sowie Schulungsanforderungen für eine elektrotechnisch unterwiesene Person (EuP) für PV-Anlagen definiert. Die EuP-Schulung ist Voraussetzung für den Einsatz als EuP bei der Errichtung von PV-Anlagen. Die Schulung stellt sicher, dass Fachkräfte aus nicht elektrotechnischen Gewerken einzelne, in der Vereinbarung beschriebene elektrotechnische Tätigkeiten – so etwa den Anschluss der PV-Module – unter Leitung und Aufsicht einer Elektrofachkraft fachgerecht ausführen können.
Für Kundinnen und Kunden hat die Vereinbarung den Vorteil, dass sie einen Vertrag und einen zentralen Ansprechpartner haben. Zugleich können die Leistungen der an der Installation einer PV-Anlage beteiligten qualifizierten Fachunternehmen klar aufeinander abgestimmt werden.
Ergänzende Musternachunternehmerverträge überarbeitet
Ergänzt wird die neu aufgesetzte Vereinbarung wie bisher durch Musternachunternehmerverträge für die Zusammenarbeit mit einem Elektrohandwerksunternehmen, die nun noch einmal überarbeitet wurden. Nach entsprechender Vereinbarung übernimmt dessen Elektrofachkraft gegenüber der EuP für PV-Anlagen die erforderliche Fach- und Führungsverantwortung für Leitung und Aufsicht. Arbeiten auf der AC-Seite des Wechselrichters oder an anderen elektrischen Bauteilen bleiben Elektrofachkräften vorbehalten und sind nicht Gegenstand der Vereinbarung. Arbeiten an der elektrischen Anlage dürfen nach § 13 Abs. 2 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) grundsätzlich nur durch ein in ein Installateurverzeichnis eines Netzbetreibers eingetragenes Installationsunternehmen ausgeführt werden.
Absicherung für gewerkeübergreifende Zusammenarbeit
Mit der Vereinbarung, die das Ergebnis der erfolgreichen Zusammenarbeit der Gewerke und der Berufsgenossenschaften ist, bekennen sich die beteiligten Verbände und Berufsgenossenschaften zu höchsten Qualitäts- und Sicherheitsstandards. Jeder Betrieb fokussiert sich auf seine Kompetenzen und kann die gewerkeübergreifende Zusammenarbeit entsprechend absichern.
„Mit der erweiterten Verbändevereinbarung setzen wir ein klares Signal: Die beteiligten Handwerke arbeiten gewerkeübergreifend zusammen, um Arbeitsschutz, Arbeitssicherheit und Qualität bei der Installation von PV-Anlagen verlässlich zu gewährleisten“, sagt Dirk Bollwerk, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH).
Quelle: BG BAU
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