
Gemeinsame Anlage für Wertpapiere: EU-Richtlinie bald nationales Recht
Umsetzung der Richtlinie und punktuelle Änderungen
Bis zum 18. März 2016 muss die Richtlinie in den Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. Und es scheint, als würde sich Deutschland an den Stichtag halten. Nachdem das Bundesministerium der Finanzen (BMFi) im Juli dieses Jahres seinen Entwurf über ein Gesetz zur Umsetzung der OGAW-V-Richtlinie vorgelegt hatte, veröffentlichte nun auch die Bundesregierung ihren entsprechenden Gesetzesentwurf.Das Kabinett nahm die Maßnahme zum Anlass, weitere Änderungen durchzuführen. So sind „punktuelle Änderungen“ des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und des Kreditwesengesetzes (KWG) im Zuge des Umsetzungsaktes beabsichtigt. Das KAGB soll an die europarechtlichen Vorgaben angepasst werden, so der Entwurf.
Verschärfte Haftung für Verwahrstellen, Ausweitung der Aufsicht
Künftig sollen OGAW-Verwahrstellen keine Möglichkeit mehr haben, vertraglich ihre Haftung auszuschließen. Diese war bislang im Kapitalanlagegesetzbuch angelegt und soll nun gestrichen werden. Daneben ist geplant, die bislang ausschließlich für AIF-KVGen geltenden aufsichtsrechtlichen Vorgaben an die Vergütung der Kapitalverwaltungsgesellschaften auf OGAWs auszuweiten. Außerdem sieht der Entwurf die Anpassung und Ergänzung der Bußgelder und Ordnungswidrigkeiten vor (zu den weiteren Änderungen lesen Sie hier).(ESV/akb)
Literaturhinweise zum Thema
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Programmbereich: Bank- und Kapitalmarktrecht