
Generalanwalt am EuGH zur Haftung einer Tageszeitung wegen falscher Gesundheitstipps
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Generalanwalt: Gesundheitstipps keine fehlerhaften Produkte
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Gesundheitsempfehlung ist geistiger Inhalt: Zunächst bemerkte Hogan, dass eine Zeitung als solche zwar ein körperliches Produkt ist. Hiervon abzugrenzen wären aber deren abgedruckte Beiträge als geistige Inhalte, wozu auch Gesundheitsempfehlungen gehören.
- Geistiger Inhalt kein körperliches Produkt: Diese geistigen Inhalte haften aber dem körperlichen Produkt nicht unmittelbar an, wie zum Beispiel Heftklammern oder giftige Tinte.
- Dienstleistungscharakter im Vordergrund: Vielmehr geht es Hogan zufolge merht um eine Dienstleistung und weniger um ein Produkt im klassischen Sinne, so Hogan weiter.
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Richtlinie 85/346/EWG nur auf körperliche Merkmale anwendbar: Zwar ist die benannte Richtlinie grundsätzlich auch auf Tageszeitungen anwendbar – aber eben nur auf deren körperliche Merkmale und nicht auf deren geistige Inhalte. Damit liegt nach Hogans Auffassung kein „fehlerhaftes Produkt“ im Sinne der Produkthaftungsrichtlinie vor.
Quelle: PM des EuGH vom 15.04.2021 zu den Schlussanträgen des Generalanwalts im Verfahren C-65/20
Update |
11.06.2021 |
EuGH schließt sich Votum des Generalanwalts an | |
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Kann eine Tageszeitung für fehlerhafte Gesundheitsempfehlungen unter dem Gesichtspunkt der verschuldensunabhängigen EU-Produkthaftung in Anspruch genommen werden? Nachdem der Generalanwalt am EuGH, Gerard Hogan, diese Frage im April 2021 verneinte, hat sich nun die Erste Kammer des EuGH dem Votum des Generalanwalts angeschlossen. mehr … |
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Haftung hat Grenzen ProduzentenhaftungDas Handbuch „Produzentenhaftung“ erörtert, was im Schadensfall rechtserheblich ist und verdeutlicht damit zugleich, wie Gefahrenpotenziale bereits im Vorfeld einzugrenzen sind. Ein wertvolles Nachschlagewerk für die tägliche Praxis. Guter Überblick - umfassend und praxisnah:
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