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Die Bundesregierung verspricht sich von der geplanten Neuregelung eine Entlastung der überarbeiteten Instanzgerichte (Foto: koldunova / stock.adobe.com)
Überlastung der Gerichte

Geplantes Leitentscheidungsverfahren für den BGH umstritten

ESV-Redaktion Recht
03.11.2023
Die Belastung der Zivilgerichte ist nach wie vor äußerst hoch. Zur Abhilfe plant die Bundesregierung die Einführung eines sogenannten BGH-Leitentscheidungsverfahrens in bestimmten Fällen, das aber auch Kritiker auf den Plan gerufen hat. 
Zur Entlastung der Instanzgerichte hat das Kabinett kürzlich seinen Entwurf eines „Gesetzes zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim Bundesgerichtshof“ (20/8762) vorgestellt.

Der Kern der Neu-Regelung

  • Ausgangspunkt: Gleich gelagerte Verfahren bleiben höchstrichterlich oft ungeklärt, sodass die Instanzgerichte immer wieder mit vergleichbaren Fällen belastet werden, meint die Bundesregierung in ihrem kürzlichen Statement.
  • Anwendungsbereiche: Das neue Verfahren soll zur Anwendung kommen, wenn eine höchstrichterliche Entscheidung ausbleibt, weil etwa eine Revision zurückgenommen wird oder das Verfahren mit einem Vergleich endet.
  • Auswahl von relevanten Verfahren: Daher soll der BGH geeignete Verfahren auswählen, die ein möglichst breites Spektrum an offenen Rechtsfragen aufweisen.
  • Leitentscheidung: Über die offenen Rechtsfragen soll der BGH dann in einer Leitentscheidung befinden. Diese entfaltet aber keine Bindungswirkung und wirkt insbesondere nicht auf das Verfahren, das der Leitentscheidung zugrunde liegt.
  • Richtschnur und Orientierung: Vielmehr soll die Leitentscheidung den Instanzgerichten und der Öffentlichkeit als Richtschnur und Orientierung dafür dienen, wie der BGH die betreffenden Rechtsfragen entschieden hätte.
  • Mehr Rechtssicherheit: Dies führt der Regierung zufolge auch zu mehr Rechtssicherheit.
  • Entlastung der Instanzgerichte: Schließlich erhofft sich die Regierung von der Reform eine Entlastung der Instanzgerichte.
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Deutscher Bundesrat: Nur geringe Wirkung der geplanten Neuerung

Demgegenüber sieht der Deutsche Bundesrat das Vorhaben skeptisch. Zwar schätzt auch die Länderkammer die Belastung der Zivilgerichte durch Massenverfahren als zu hoch ein und begrüßt den Versuch der Bundesregierung, solche Verfahren effizienter zu gestalten. Allerdings geht der Länderkammer zufolge von den geplanten Neuregelungen eine nur geringe Wirkung aus. Die weiteren Kritikpunkte des Bundesrats:
 
  • Zeitaufwand zu groß: Weil der Rechtsstreit erst den kompletten Instanzenzug durchlaufen muss, hält das Ländergremium den Zeitaufwand für zu hoch.
  • Vorlagemöglichkeit schon bei erster Instanz: Um den Zeitaufwand zu reduzieren, soll schon die erste Instanz dem BGH entscheidende Rechtsfragen vorlegen dürfen.
  • Fehlendes Gesamtkonzept zu Massenverfahren: Schließlich sieht die Länderkammer noch kein Gesamtkonzept zum Umgang mit Massenverfahren, das auch eine Konzentration auf die Beweisaufnahme enthalten sollte. 

Bundesregierung: Neureglung ergänzt weitere Entlastungsansätze

Dem entgegnete die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung, dass ihr Entwurf andere Bemühungen zur Entlastung der Zivilgerichte in Massenverfahren ergänzen würde. Insoweit verweist sie auf das schon beschlossene Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz. Dieses enthalte unter anderem Regelungen zur beschleunigten Beweisaufnahme, so das Bundeskabinett hierzu.

Einsatz einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe

Weitere Anregungen des Bundesrates wird die Bundesregierung nun prüfen. Zum weiteren Austausch wird sie eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe einrichten.
 
Quelle: heute im Bundestag – hib 799/2023 vom 27.10.2023


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(ESV/bp)

Programmbereich: Bürgerliches Recht, Zivilverfahrensrecht