
Gesetze zum Datenaustausch sollen kleinere Unternehmen stärken
Außerdem soll geregelt werden, wer unter welchen Bedingungen Daten nutzen darf. So sollen Tech-Konzerne verpflichtet werden, gesammelte Daten an Nutzer weiterzugeben. Sowohl Einzelpersonen als auch Unternehmen sollen Zugang zu Daten beantragen können, die aufgrund ihrer Nutzung bestimmter Services generiert wurden.
Aus Sicht der Wirtschaftskanzlei CMS Deutschland kann ein sektorübergreifender Rechtsrahmen für den Zugang zu Daten und deren Nutzung zu einem wichtigen Innovationstreiber werden, da er Unternehmen, insbesondere Start-ups, den Zugang zu Daten erweitert. CMS verweist auch auf Transparenz- und Informationspflichten. Gleichzeitig seien die datenschutzrechtlichen Regelungen für personenbezogene Daten einzuhalten und ihre Geschäftsgeheimnisse zu schützen.
Der Data Act stärke die Verhandlungsposition kleinerer Unternehmen gegenüber großen Marktteilnehmern, bei denen die Daten typischerweise anfallen. Einseitig gestellte Vertragsklauseln zu Datenzugang und Datennutzung würden hierfür einem Fairness-Test unterzogen. „Fallen sie durch, sind sie unwirksam“, so CMS. Der Data Act verbiete in Verträgen mit kleinen und mittleren Unternehmen bestimmte Vertragsklauseln zur Datennutzung. Damit etabliere er ein neues Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Daten.
Nach Einschätzung des Digitalverbands Bitkom spielen Daten in der Produktion und bei Dienstleistungen eine derart große Rolle, dass sie über die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen und deutschen Wirtschaft entscheiden. Verbesserungsbedarf im Data Act sieht der Verband beispielsweise bei der Frage, wie sich Geschäftsgeheimnisse unter den Bedingungen einer Pflicht zum Datenteilen schützen lassen.
Weiterführende Informationen zum Data Act hat die EU-Kommission hier veröffentlicht.
(ESV/fab)
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