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Die Besteuerung von Publikums-Investmentfonds soll einfacher werden (Foto: Scott Rothstein/Fotolia.com)
Publikums-Investmentfonds

Gesetzgeber plant Änderung der Investmentbesteuerung

ESV-Redaktion Recht
13.04.2016
Der Gesetzgeber sieht großen Änderungsbedarf für die Besteuerung von Investments. Einerseits sollen Publikums-Investmentfonds einfacher besteuert werden. Darüber hinaus will die Regierung bestimmte steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten bei der Kapitalertragsbesteuerung unterbinden.

Wie der Meldung des Deutschen Bundestages (hib - Nr. 198) vom 11. April 2016 zu entnehmen ist, hat die Bundesregierung eine Vorabfassung zum Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Investmentbesteuerung (InvStRefG) vorgelegt. Die Änderungen betreffen sowohl die Investmentgesellschaften als auch die Anleger.

Was ist geplant?

Dem Entwurf zu Folge sollen inländische Publikumsfonds 15 Prozent Körperschaftsteuern für Einkünfte abführen, die aus deutschen Quellen stammen. Dies würde z.B. Dividenden, Einkünfte aus Mieterträgen oder Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien betreffen. Steuerfrei blieben danach weiterhin Zinsen, die von den Fonds vereinnahmt werden, Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren, Gewinne aus Termingeschäften, ausländische Dividenden und Erträge aus ausländischen Immobilien.

Was ändert sich für die Anleger?

Für die Anleger würde sich die Steuererklärung stark vereinfachen. So wären künftig nur noch die folgenden Angaben nötig: Die Höhe der Ausschüttung, die Werte des Fondsanteils am Jahresanfang und am Jahresende sowie die Art des Fonds. Im Gegensatz hierzu gab es bisher 33 verschiedene Besteuerungsgrundlagen.

Um die Vorausbelastung der Fonds mit Körperschaftsteuern und die Nicht-Anrechenbarkeit von ausländischen Steuern auszugleichen, müssen Anleger die Erträge der Fonds nicht mehr vollständig versteuern. Insoweit ist eine Teilfreistellung vorgesehen.

Auch die Freigrenzen würden sich ändern. So blieben bei Aktienfonds beim Privatanleger künftig 30 Prozent steuerfrei und bei Mischfonds wären es 15 Prozent. Bei Immobilienfonds läge diese Grenze bei 60 Prozent.

In allen anderen Fällen wären Ausschüttungen von Publikums-Investmentfonds voll zu versteuern.

Für Thesaurierungen sieht der Entwurf eine steuerliche Vorabpauschale vor. Diese müsste jährlich neu festgelegt werden. Der Gesetzgeber will hiermit zeitlich unbeschränkte Steuerstundungsmöglichkeiten unterbinden. Gleichzeitig soll damit das Steueraufkommen verstetigt werden.

Zudem möchte die Regierung verhindern, dass vermögende Anleger einen eigenen Investmentfonds gründen, um damit eine Kapitalanlage zu betreiben, die von der Besteuerung abgeschirmt wird.

Verhinderung von Cum/Cum-Gestaltungen durch einen Mindesthaltezeitraum

Nach den oft praktizierten Cum/Cum-Modellen können Steuerausländer oder inländische Körperschaften durch den Verkauf von Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag die Besteuerung vermeiden.

Zwar fallen für den Käufer in diesem Fall die Kapitalertragsteuern für die Dividenden an. Da der Kurs nach der Ausschüttung der Dividende aber meist sinkt, erwirbt der ursprüngliche Eigentümer die Wertpapiere wieder zurück.

Die erzielten Dividenden kann der ursprüngliche Käufer dann mit dem Verlust aus dem anschließeden Verkauf verrechnen. Damit wird diesem die einbehaltene Kapitalertragsteuer erstattet. Die Steuerersparnis teilen sich dann Verkäufer und Käufer.

Dieser Gestaltung soll durch einen Mindesthaltezeitraum vorgebeugt werden. So soll es keine Anrechnung mehr geben, wenn der Steuerpflichtige innerhalb eines Zeitraums von 91 Tagen rund um den Dividendentermin nicht mindestens an 45 Tagen Eigentümer der betreffenden Wertpapiere ist.

Zwar würden diese Regeln erst für Kapitalerträge ab 20.000 Euro im Jahr gelten. Dafür sollen diese aber bereits 2016 in Kraft treten. Die Bundesregierung sieht hierin eine unschädliche unechte Rückwirkung.

Vorabfassung des Gesetzentwurfs in Drucksache 18/8045 
Meldung hib Nr. 198, von Montag, 11. April 2016, 15.14 Uhr 

(ESV/bp)                                                            

Weiterführende Literatur
In dem ergänzbaren Handbuch für das gesamte Investmentwesen, von Beckmann/Scholz/Vollmer, finden Sie Kommentierungen zu den einschlägigen Rechtsvorschriften. Hierzu gehören auch die steuerrechtlichen Regelungen, Erläuterungen und Materialien der Kapitalverwaltungsgesellschaften sowie der Unternehmensbeteiligungsgesellschaften

Programmbereich: Wirtschaftsrecht