GKV: Kein Vertrauensschutz bei objektiv falschen Angaben über Vorversicherungszeiten
Maßgeblich für die Entscheidung: Die Voraussetzungen für die Aufnahme in die GKV lagen tatsächlich nicht vor
Dieser war rechtmäßig, so das LSG. Das Vertrauen des Klägers auf den Bestand der Mitgliedschaft sei unter Abwägung mit dem Interesse der Allgemeinheit an der Herstellung eines gesetzmäßigen Zustands nicht schutzwürdig. Auch habe die Krankenkasse das ihr vom Gesetz eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt.
| Sozialgesetzbuch (SGB) V: Gesetzliche Krankenversicherung von Alexander Beyer, Dr. Holger Blöcher, Dr. Frank Bockholdt, Dr. Sören Deister Leistungsstark: HAUCK/NOFTZ SGB V
Für den Gesamtüberblick sind das die perfekten Ergänzungen:
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Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung