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Typische Asbestfundstellen sind im virtuellen Asbesthaus zu sehen. (Foto: © BGHM)
Erwerb des Grundkenntnisse-Zertifikats nach TRGS 519 möglich

Grundkenntnisse Asbest – neue E-Learnings jederzeit verfügbar

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BGHM
19.02.2024
Asbest herzustellen und zu verwenden ist seit 1993 in Deutschland gesetzlich verboten. Doch nach wie vor sind auch Beschäftigte der Branchen Holz und Metall dem krebserzeugenden Material ausgesetzt, besonders beim sogenannten Bauen im Bestand.
In dem neuen Online-Angebot „Grundkenntnisse Asbest“ informiert die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) über Asbestrisiken im Allgemeinen, die erforderlichen Arbeitsschutz-Maßnahmen sowie die lange Zeit wenig bekannten Asbestvorkommen etwa in Fliesenkleber und Fensterkitt. Zudem gibt es die Möglichkeit, in einem E-Learning-Modul das Zertifikat über den theoretischen Teil der Grundkenntnisse Asbest nach der Technischen Regel für Gefahrstoffe (TRGS) 519 „Asbest-, Abbruch-, Sanierungs- oder Instandhaltungsarbeiten“ zu erwerben. Laut den angekündigten Änderungen der Asbestregelungen in der Gefahrstoffverordnung werden alle Fachkräfte, die Tätigkeiten mit Asbest ausführen und ausführen können, diese Grundkenntnisse, die aus einem Theorie- und einem Praxisteil bestehen, benötigen. Bereits jetzt sind Inhalt und Umfang der Grundkenntnisse in der TRGS 519 definiert. Nach erfolgreicher Teilnahme an dem E-Learning steht das Zertifikat für die erfolgreiche Absolvierung des Theorieteils als Download zur Verfügung.

Gefährdungen erkennen und verhindern

In über 3.000 Produkten wurde die einstige Wunderfaser seit Mitte des 19. Jahrhunderts verwendet und eingesetzt. Daher ist besonders bei Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten von Gebäuden, die vor 1993 in Deutschland errichtet wurden, ein Kontakt mit asbesthaltigen Materialien wahrscheinlich.

Beschäftigte, die in diesem Bereich, dem sogenannten Bauen im Bestand, tätig sind, müssen die Regelungen und Vorschriften aus der Technischen Regel für Gefahrstoffe TRGS 519 und der Gefahrstoffverordnung kennen und beachten. Wo auch heute noch Asbest enthalten ist, lässt sich mit bloßem Auge allerdings nicht erkennen. Veranschaulicht wird dies im visuellen Highlight des neuen Online-Angebots, dem virtuellen Asbesthaus. Die Userinnen und User betreten virtuell ein älteres Wohnhaus und erkunden auf anschauliche Weise die Verwendung von Asbest anhand von verschiedenen Gebäudebestandteilen. Zudem erhalten sie die passenden Arbeitsschutzlösungen gleich an die Hand.

Das Online-Angebot „Grundkenntnisse Asbest“ ist im BGHM-Lernportal zu finden. Auf der digitalen Lernplattform gibt es viele weitere Informations- und Lernangebote zur Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit in den Branchen Holz und Metall – kostenfrei und jederzeit verfügbar.

Über die BGHM
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Aufgaben – Prävention, Rehabilitation und Entschädigung – ist die BGHM zentralen Werten verpflichtet: der Sicherheit und Gesundheit ihrer Versicherten sowie der Existenzsicherung ihrer Mitgliedsunternehmen durch Haftungsablösung bei Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. In diesem Sinne übernimmt die BGHM als eine Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung bundesweit den Schutz von rund 5,4 Millionen Versicherten in den mehr als 250.000 Betrieben der Branchen Holz und Metall.

Quelle: BGHM

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