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Haftung bei Zahlungen nach Insolvenzreife

30.06.2010
Nach vermeintlichem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit aus dem Gesellschaftsvermögen geleistete Zahlungen bergen für Geschäftsführer die Gefahr, auf Erstattung in Anspruch genommen zu werden. Dies unterstreicht einmal mehr die neue BGH-Entscheidung vom 21.6.2010 zur Kirch-Insolvenz.