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Nach vermeintlichem Eintritt der Zahlungsunfähigkeit aus dem Gesellschaftsvermögen geleistete Zahlungen bergen für Geschäftsführer die Gefahr, auf Erstattung in Anspruch genommen zu werden. Dies unterstreicht einmal mehr die neue BGH-Entscheidung vom 21.6.2010 zur Kirch-Insolvenz.