
Hinweisgeberschutzgesetz: Rechtlicher Schutz und praktische Risiken
Internationale Studien und Erfahrungsberichte legen nahe, dass Hinweisgebende häufig ihren Arbeitsplatz verlieren, beruflich isoliert werden oder Schwierigkeiten haben, eine neue Anstellung zu finden.
Um dem entgegenzuwirken, verbietet das HinSchG jede Benachteiligung von Hinweisgebenden. Arbeitgeber dürfen sie weder kündigen noch auf andere Weise benachteiligen. Kommt es dennoch zu Repressalien, besteht Anspruch auf umfassenden Schadensersatz – einschließlich entgangener Einkünfte und gegebenenfalls langfristiger Einbußen wie Rentenverluste. Dadurch können im Einzelfall erhebliche finanzielle Verpflichtungen für den Arbeitgeber entstehen.
Auch beim jährlichen Branchentreffen des Deutschen Instituts für Compliance (DICO) wurde das Hinweisgeberschutzgesetz unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten diskutiert. Ein zentrales Thema war die Beweislastumkehr: Wird eine Benachteiligung nach einer Meldung festgestellt, wird vermutet, dass sie im Zusammenhang mit dem Hinweis steht. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass sachliche Gründe vorlagen.
Eine Lücke besteht im Fall einer Insolvenz. Das HinSchG enthält keine besondere Absicherung; Schadensersatzansprüche werden meist nur als einfache Insolvenzforderungen behandelt – mit ungewisser Aussicht auf tatsächliche Entschädigung. Eine gesetzliche Erweiterung, etwa durch einen staatlichen Fonds oder eine Versicherungslösung, könnte hier Abhilfe schaffen.
Auch im internationalen Vergleich zeigt sich Nachbesserungsbedarf: Während in Frankreich (Loi Sapin II) Whistleblower-Rechte unverzichtbar sind und kein Verzicht auf Ansprüche möglich ist, können Hinweisgebende in Deutschland im Rahmen von Vergleichen auf Teile ihrer Rechte verzichten. Das schwächt den Schutz im europäischen Vergleich.
Insgesamt wird deutlich: Der rechtliche Rahmen bietet wichtige Schutzmechanismen, doch die praktische Umsetzung und finanzielle Absicherung bleiben Herausforderungen. fab
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Risk, Fraud & ComplianceCompliance managen
In der Rubrik Legal werden übergreifende rechtliche Fragestellungen zu Risk, Fraud und Compliance erörtert. |
Programmbereich: Management und Wirtschaft