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IFRS: IASB verabschiedet neuen Standard IFRS 9

12.11.2009
Der Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente“ beinhaltet neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Übernahmeempfehlung für EU durch EFRAG jedoch verschoben.
Der Standard IFRS 9 „Finanzinstrumente“ beinhaltet neue Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von Finanzinstrumenten. Übernahmeempfehlung für EU durch EFRAG jedoch verschoben. IFRS 9 soll die bestehenden Vorschriften für die Klassifizierung und Bewertung von finanziellen Vermögenswerten aus IAS 39 ersetzen. Mit dem neuen Standard gibt es nur noch zwei anstatt vier Bewertungskategorien für aktivische Finanzinstrumente. Die Kategorisierung basiert zum einen auf dem Geschäftsmodell des Unternehmens, zum anderen auf charakteristischen Eigenschaften der vertraglichen Zahlungsströme des jeweiligen finanziellen Vermögenswerts. Der Anwendungsbereich von IFRS 9 ist auf finanzielle Vermögenswerte eingeschränkt. Finanzielle Verbindlichkeiten sind vorerst ausgeschlossen. IFRS 9 muss ab 2013 angewendet werden. In Einklang mit den Forderungen der G20 ist allerdings eine freiwillige vorzeitige Anwendung bereits für Geschäftsjahre, die 2009 oder später enden, zulässig.Die Veröffentlichung von IFRS 9 schließt Phase 1 des dreiteiligen IASB-Projektes zur vollständigen Überarbeitung der Bilanzierung von Finanzinstrumenten und somit von IAS 39 ab. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat jedoch die Abgabe einer Übernahmeempfehlung für IFRS 9 in europäisches Recht auf unbestimmte Zeit verschoben. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat in einem Schreiben an das Bundesministerium für Justiz zur Übernahme von IFRS 9 Stellung genommen. Es lehnt nationale bzw. europäische Sonderwege ab, jedoch sollten „einige Schwächen des jüngst vorgelegten IFRS 9 beseitigt werden.“ Weitere Informationen: International Accounting Standards Board (IASB), Deutsches Rechnungslegungs Standards Committee e.V. (DRSC), |EFRAG, IDW