Im Überblick: Das Jahr 2023 in der gesetzlichen Rentenversicherung
Anhebung des Renteneintrittsalters
Jahrgang Renteneintrittsalter
1957 65 Jahre + 11 Monate
1958 66 Jahre
1959 66 Jahre + 2 Monate
1960 66 Jahre + 4 Monate
1961 66 Jahre + 6 Monate
1962 66 Jahre + 8 Monate
1963 66 Jahre + 10 Monate
1964 und jünger 67 Jahre
Beitragsbemessungsgrenzen
Diese liegen in der gesetzlichen Rentenversicherung (bezogen auf das jeweilige monatliche Bruttoeinkommen)
- in den alten Bundesländern bei 7.300 Euro gegenüber bisher 7.050 Euro im Jahr 2022
- und in den neuen Bundesländern bei 7.100 Euro gegenüber bisher 6.750 Euro im Jahr 2022.
In der knappschaftlichen Rentenversicherung liegen die Einkommensgrenzen
- in den alten Bundesländern bei 8.950 Euro gegenüber 8.650 Euro im Jahr 2022
- und in den neuen Ländern bei 8.700 Euro gegen über 8.350 Euro im Jahr 2022.
Erwerbsminderung
Betroffene Versicherte werden daher seit 2019 über eine Zurechnungszeit so behandelt, als hätten sie über den Zeitpunkt ihrer Erwerbsminderung weitergearbeitet. Diese Zurechnungszeit verlängert sich – in Analogie zur Regelaltersgrenze – bis zum Jahr 2031 schrittweise bis auf 67 Jahre.
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Hinzuverdienstgrenzen
Vorgezogene Altersrenten: Mit Beginn des Jahres 2023 entfallen die Hinzuverdienstgrenzen für vorgezogene Altersrenten. Wer also weiterarbeiten möchte, kann seine Rente daher – unabhängig von der Höhe des Hinzuverdienstes – in voller Höhe beziehen.
- Volle Erwerbsminderung: Hier beträgt die jährliche Hinzuverdienstgrenze 17.823,75 EUR.
- Teilweise Erwerbsminderung: Bei Rente wegen einer teilweisen Erwerbsminderung liegt die neue pauschale jährliche Hinzuverdienstgrenze bei 35.647,50 EUR.
Beitragssätze
Auch im Jahr 2023 liegen die Beitragssätze in der
- gRV bei 18,6 % und
- bei 24,7 % in der knappschaftlichen Rentenversicherung.
Besteuerung
Wer im Jahre 2023 in Rente geht, muss einen höheren Anteil seiner Rente versteuern. So steigt der steuerpflichtige Rentenanteil von 82 % auf 83 %. Damit sind für Neurentner also nur noch 17 % der Bruttojahresrente steuerfrei. Allerdings steigt der Grundfreibetrag auf 10.908 EUR.
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Staatliche Förderung der Altersvorsorge und Vermögensbildung
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Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung