Koalitionsvertrag: Vorfahrt für Stiftungen – Künftige Bundesregierung setzt auf Zivilgesellschaft
Im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP heißt es dazu: „Zu einer modernen Unternehmenskultur gehören auch neue Formen wie Sozialunternehmen oder Gesellschaften mit gebundenem Vermögen“. Die Koalition reagiert damit auf Forderungen aus Teilen der Wirtschaft nach der Einführung einer Gesellschaftsform mit Verantwortungseigentum. Dadurch soll insbesondere der Erhalt von Betrieben im Sinne des Firmengründers ermöglicht werden.
Die dazu bereits existierenden Stiftungsmodelle werden von vielen Unternehmen als zu kompliziert angesehen. Kritiker des Modells befürchten, dass eine solche neue Rechtsform allein als Steuersparmodell missbraucht werden könnte. Im Koalitionsvertrag wurde deshalb festgehalten: „Für Unternehmen mit gebundenem Vermögen wollen wir eine neue geeignete Rechtsgrundlage schaffen, die Steuersparkonstruktionen ausschließt.“
Die Koalition stellt zudem eine Modernisierung des Gemeinnützigkeitsrechts in Aussicht. Dabei sollen insbesondere „Unsicherheiten“ durch die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs im „Attac“-Urteil beseitigt werden, in dem das Gemeinnützigkeitsrecht künftig explizit auch politische Arbeit der Stiftungen zulässt: „Wir wollen gesetzlich klarstellen, dass sich eine gemeinnützige Organisation innerhalb ihrer steuerbegünstigten Zwecke politisch betätigen kann sowie auch gelegentlich darüber hinaus zu tagespolitischen Themen Stellung nehmen kann, ohne ihre Gemeinnützigkeit zu gefährden“, heißt es in dem Papier. Daneben sollen „handhabbare, standardisierte Transparenzpflichten und Regeln zur Offenlegung der Spendenstruktur und Finanzierung“, aufgelegt werden.
Neu in den Gemeinnützigkeitskatalog aufgenommen werden Kategorien wie Journalismus und E-Sport.
In dem Koalitionspapier geben die Parteien ein klares Bekenntnis zur Stärkung der Zivilgesellschaft ab. Bis 2023 soll ein Demokratiefördergesetz eingebracht werden. Stiftungen wie die Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt sollen insbesondere für ihre Arbeit in strukturschwachen Räumen gestärkt werden.
Zivilgesellschaftliches Engagement soll auch grenzüberschreitend gefördert werden. Dabei sollen insbesondere die Äquivalenzprüfungen für Gemeinnützigkeit aus anderen Mitgliedsstaaten der EU vereinfacht und internationale Kooperationen EuGH-konform erleichtert werden.
Den vollständigen Koalitionsvertrag finden Sie hier.
(ESV/bb)
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