Körper und Geist der Mitarbeiter aktiv schützen
Die Arbeitsschutzgesetze bieten ausreichend Schutz gegen den Verstoß von Verantwortlichen, ständige Erreichbarkeit einzufordern. Laut „Spiegel Online“ genügen die gesetzlichen Vorgaben jedoch nicht – eine „Anti-Stress-Verordnung“ soll Abhilfe schaffen. Die Arbeitgeberverbände wiederum bezweifeln, dass sich das Problem damit eingrenzen lässt. Psychische Probleme entstehen nicht durch fehlende vertragliche oder gesetzliche Vorgaben sondern durch Mängel der Arbeitsabläufe und der Arbeitszeit in den Unternehmen. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz emp- § F §§ F fiehlt in erster Linie eine bessere Beratung durch externe und firmeninterne Kompetenz, zum Beispiel Sicherheitsfachkräfte in Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten. Anonyme Mitarbeiterbefragungen im Einoder Zweijahresrhythmus sollen den Erfolg der Maßnahmen absichern. Ob sich von der Leyens Worte auf die Arbeitspraxis auswirken, bleibt abzuwarten.
Diese Entwicklung sowie weitere Themen zum Überbegriff „Psychische Belastungen“ finden im diesjährigen „Treffpunkt Arbeitsschutz“ anlässlich der Arbeitsschutz Aktuell sehr starke Beachtung. Die Partner des traditionellen Sonderbereichs in Halle 1 des Augsburger Messegeländes bieten nicht nur aktuelle Statistiken sondern auch umfassende Beratung. Partner des „Treffpunkt Arbeitsschutz“ sind die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, die Bundesarbeitsgemeinschaft für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit (BASI) e.V., die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB), sowie die Landesämter für Arbeitsschutz. Das Herz des Treffpunkts bildet als ideeller Träger und informelle Anlaufstelle die Fachvereinigung Arbeitssicherheit (FASI) e.V.
Quelle: HINTE GmbH