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(Grafik: peterschreiber.media/stock.adobe.com)
Steuerfachtagung

Kunst der Steuererhebung und Rechtsschutz

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
29.03.2023
Die Kunst, den Staat durch Steuern zu finanzieren und Nebenfolgen zu vermeiden, dazu aktuelle Entwicklungen des Rechtsschutzes in Steuersachen – das sind die bestimmenden Themen zur Eröffnung der Münchner Steuerfachtagung am 29./30.3.2023.

Es werde die stabilisierende Kraft des Rechts benötigt, appellierte Prof. Dr. Dr. Paul Kirchhof zur Eröffnung der Tagung und nannte dafür folgende Schritte:

  • Die Rechtfertigung der Steuern: Steuern gelten als finanzieller Beitrag des Bürgers zum Staat ohne Gegenleistungsanspruch. Leitgedanke ist die Teilhabe des Staats am wirtschaftlichen Erfolg des Einzelnen, wobei der Staat für die nötigen Infrastrukturangebote sorgt, damit Bürgerinnen und Bürger als Kundinnen und Kunden auftreten können und den wirtschaftlichen Erfolg des Anbietenden erst ermöglichen.
  • Dabei gilt der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz.
  • Steuern als Lenkungsinstrument: Steuervorteile gibt es bei der Förderung staatlicher Programme, Steuernachteile bei einer Schädigung. Kirchhof meldete jedoch Bedenken wegen der Gleichheitswidrigkeit an.
  • Was bedeutet die Eigentumsgarantie: Eingriffe in das Privateigentum dürfen nur begrenzt ausgeübt werden, und zwar als Jahressteuer. Heute aber stehe fast alles unter Vorbehalt.
  • Was bedeutet die Gleichheitsgarantie: Der Gleichheitssatz muss bereichsspezifisch ausgelegt werden. Dabei ist die Gleichheit vor dem jeweils in Bezug genommenen Gesetz als Unterscheidungsgrundsatz anzuwenden. Zwar kann die Besteuerung als Bestandteil des Erwerbslebens nicht in Frage gestellt werden. Es gilt aber das Willkürgebot. Zu beachten sind nicht disponible Einkünfte (gebunden durch Krankheit, Unterhalt etc.). Eine Deklaration ohne Verifikation (zum Beispiel mangelnde Überprüfbarkeit infolge des Bankgeheimnisses) könne aber nicht zielführend sein.
  • Maßstäbe der Steuergestaltung: Steuerberatung wird immer mehr zur Qualitätsberatung: qualitativ immer anspruchsvoller und immer digitaler. Die Typisierung begünstigt die notwendige Vereinfachung in einer immer komplizierter werdenden Steuerrechtsmaterie.
  • Risiken und Nebenwirkungen minimieren: Das Recht im Allgemeinen und das Steuerrecht im Besonderen sind zu vereinfachen; als Beispiel führte Kirchhof einen kleinen Zuschlag zur ESt statt der Grundsteuer an, die dann abgeschafft werden könnte.

Rechtsschutz in Steuersachen

Der Präsident des Bundesfinanzhofs, Dr. Hans-Josef Thesling, thematisierte drei Problempunkte:

  • Digitalisierung des Steuerrechtsschutzes, insbesondere digitale Aktenführung und Frage des Einsatzes der Videokonferenztechnik bei mündlichen Verhandlungen: Die richterliche Arbeit wird dadurch tiefgreifend gewandelt. Hierzu liegt nun ein Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums vor. Das Gericht soll die Video-Verhandlung auch anordnen können, allerdings mit Veto-Recht der einzelnen Beteiligten. Auch voll-virtuelle Verhandlungen ohne Präsenz des Gerichts im Saal soll es geben.
  • Standortbestimmung des revisionsgerichtlichen Rechtsschutzes: Thesling berichtete über hohe Erfolgsquoten von Revisionen, niedrige hingegen bei Nichtzulassungsbeschwerden (NZB), hier zuletzt nur 14 Prozent. Letzteres wurde auch mit dem Schlagwort Stolperdraht-Recht belegt, weil zu hohe Anforderungen an die Begründung der NZB gestellt werden. Der Referent verwies auf einen Reformvorschlag der Bundessteuerberaterkammer, wonach Darlegungsanforderungen reduziert werden sollen.
  • Geplante Verfahrensänderung bei der Vorlagepraxis zum EuGH: Hierzu ist vom EuGH ein Verfahren eingeleitet worden. So sollen Vorlagen zur Mehrwertsteuer und zum Zoll dem EuG übertragen werden. Dieser solle auch Generalanwälte erhalten. Der EuG könne dann auch eine Anrufung des EuGH in Grundsatzfragen veranlassen. Thesling befürchtet Verzögerungen infolge der notwendigen Vorsichtungen von Anfragen. Nennenswerte Auswirkungen auf die Arbeitspraxis der nationalen Gerichte erwartet er aber nicht.

Weitere Informationen zur Tagung finden Sie unter www.steuerfachtagung.de.

Die Haftung im Steuer- und Wirtschaftsrecht

Herausgegeben von Jürgen Müller und Christian Fischer

Die Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität steht seit vielen Jahren in besonderem Fokus der Strafverfolgungsbehörden. Dabei können selbst kleine Differenzen und Unachtsamkeiten heute schnell in kritische Steuer- und Wirtschaftsstrafverfahren übergehen – mit hohen Haftungsrisiken für Unternehmen, Führungskräfte und beratende Berufe.

Welche typischen Haftungsfälle in der Praxis man im Blick behalten muss und welche Strategien der Risikobegrenzung sich bewähren, zeigt Ihnen das Expertenteam um Jürgen R. Müller und Christian Fischer entlang der drei zentralen Perspektiven:

  • Die steuerliche Verantwortung
  • Die strafrechtliche Verantwortung
  • Die zivilrechtliche Verantwortung

Ein prägnanter Leitfaden, der auch spezifische Verknüpfungen vom Steuerrecht zum Wirtschaftsrecht praxisnah herausgestellt – u.a. in detaillierten Darstellungen von Wirtschaftsdelikten wie Betrug, Geldwäsche oder Sozialversicherungsbetrug.

Programmbereich: Management und Wirtschaft