Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Mit Gehörschutz gegen Lärmschwerhörigkeit. (Foto: Jan-Peter Schulz - BG BAU)
Checkliste für Arbeitgeber

Lärmschutz planen und Gehörschutz richtig anwenden

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/BG BAU
23.05.2024
Lärm kann das Gehör irreversibel schädigen, wenn keine Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gibt es von der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) jetzt eine Checkliste, mit der sie die Lärmschutzmaßnahmen planen sowie den richtigen Gehörschutz auswählen können.
In einer Arbeitsumgebung, die regelmäßig unter Lärmeinwirkung steht, besteht für die Beschäftigten die Gefahr einer Lärmschwerhörigkeit. Diese Berufskrankheit entsteht schleichend und ist nicht umkehrbar. 

Um den Gesundheitsgefahren für das Ohr wirkungsvoll zu begegnen und den Bestimmungen der Lärm- und Vibrationsarbeitsschutzverordnung gerecht zu werden, muss die tägliche Lärmexposition auf unter 80 Dezibel und das einmalige Lärmereignis auf unter 135 Dezibel beschränkt werden. Liegt die Exposition über dem gesetzlichen Maximalwert, sind Arbeitsschutzmaßnahmen nach dem sogenannten TOP-Prinzip, also in der Reihenfolge technisch, organisatorisch und persönlich, zu ergreifen.

Technischer und organisatorischer Schutz gegen Lärm

Die Möglichkeit von technischen und organisatorischen Maßnahmen hat Vorrang und muss als Erstes geprüft werden, um die Belastungen für das Gehör zu minimieren. 

Infrage kommen auf Baustellen insbesondere:  
  • Verwendung von lärmgeminderten Maschinen 
  • Verwendung von lärmgeminderten Kreissägeblättern oder Trennscheiben
  • Verwendung der für die Tätigkeit erforderlichen, passenden Maschine (keine Überdimensionierung)
  • Kennzeichnung von Lärmbereichen: Arbeitsbereiche, die die Lärmschutzgrenzen (ab 85 Dezibel am Tag und 137 Dezibel in der Spitze) überschreiten, sind mit dem Hinweis „Gehörschutz tragen“ zu kennzeichnen und entsprechend abzugrenzen.
  • Vermeidung lärmintensiver Einsätze durch flexible Arbeitszeiten oder Rotationsprinzip
Das letzte Mittel: Der individuelle Schutz

Sollten die technischen und organisatorischen Möglichkeiten nicht ausreichen und ein effektiver Schutz des Gehörs nicht anders erreicht werden können, ist der Schutz durch die persönliche Schutzausrüstung sicherzustellen. Sobald der tägliche Lärmpegel auf 85 Dezibel ansteigt, wird das Tragen dieses Schutzes obligatorisch und muss den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in CE-geprüfter Qualität zur Verfügung gestellt werden.

Checkliste Gehörschutz

Nicht jeder Gehörschutz ist für jeden Zweck ideal. Für die Wahl des richtigen Gehörschutzes müssen Arbeitgeber zunächst die Gegebenheiten und Anforderungen jedes einzelnen Arbeitsplatzes ermitteln. Dabei helfen folgende Fragen: 
  • Wie hoch ist die Tages-Lärmexposition?
  • Müssen wichtige Informationen trotz Lärm hörbar sein? 
  • Müssen Warnsignale erkannt werden? 
  • Müssen Schallquellen geortet werden können? 
  • Ist Kommunikation erforderlich?
  • Wird bei Hitze gearbeitet? 
  • Ist der Arbeitsplatz besonders staubig? 
  • Wurden die Mitarbeitenden bei der Auswahl des Gehörschutzmodells miteinbezogen? 
  • Wurden die Mitarbeitenden in der Anwendung und dem Einsatz des Gehörschutzes unterwiesen?
Weitere Informationen:

Die komplette Checkliste und weiterführende Informationen zum Thema Lärmprävention gibt es unter:
Über die BG BAU
Die BG BAU ist eine der großen Berufsgenossenschaften in Deutschland. Als Trägerin der gesetzlichen Unfallversicherung für die Bauwirtschaft und für baunahe Dienstleistungen betreut die BG BAU mehr als drei Millionen Versicherte, rund 584.000 gewerbsmäßige Unternehmen und ca. 60.000 private Bauvorhaben. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags fördert die BG BAU Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz, um Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden. Kommt es dennoch zu Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, bietet die BG BAU umfassende medizinische Betreuung und Rehabilitation mit allen geeigneten Mitteln. Zudem sorgt sie für die Wiedereingliederung der Betroffenen in das berufliche und soziale Leben und leistet finanzielle Entschädigung.

Quelle: BG BAU

Das könnte Sie auch interessieren:

Bausicherheit

Autor: Prof. Dr. Thomas Wilrich

Programmbereich: Arbeitsschutz

Erstmalige Betrachtung von Sicherheit am Bau hinsichtlich Arbeitsschutz und Haftung: Mit Analyse von 50 wegweisenden Gerichtsurteilen für die Baupraxis.

Die Sicherheit der Baustelle und die der Bautätigkeit sind zentral. Die Baustellenverordnung, Landesbauordnungen, Arbeitsschutzgesetze und Unfallverhütungsvorschriften regeln öffentlich-rechtliche Pflichten der am Bau Beteiligten, der Bauherrn, Arbeitgeber, Bauunternehmer, Architekten, Bauleiter, Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinatoren (SiGeKo).

Das Gesamtsystem wird praxisnah und personenbezogen erläutert. 50 Gerichtsurteilsanalysen verdeutlichen die Arbeitsschutz- und Sicherheitsverantwortung jedes einzelnen Mitarbeiters – vom Geschäftsführer über Aufsichtspersonal und Bauüberwacher, Poliere und Vorarbeiter bis hin zu ausführenden Bauarbeitern, Fahrern von Baustellenfahrzeugen sowie Monteuren.


„Seminartipp mit Prof. Dr. Thomas Wilrich“:

Besuchen Sie zum Thema auch das Seminar „Arbeitsschutzverantwortung auf Baustellen“ am 04.04.2025 mit Prof. Dr. Thomas Wilrich. Gleich informieren und anmelden: www.ESV-Akademie.de/ArbeitsschutzBau.


BG BAU, ZDB, HDB und IG BAU setzen Zeichen gegen Lärmschwerhörigkeit 24.04.2024
Erst laut, dann taub! Gemeinsam gegen Lärm am Bau
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB), der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB), die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) und die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) haben in einer gemeinsamen Pressekonferenz im Vorfeld des heutigen Tags gegen Lärm (24. April) mehr Anstrengungen beim Thema Lärmschutz auf Baustellen angekündigt. mehr …

(ESV/FG)

Programmbereich: Arbeitsschutz