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Lars Jope: „Das Leitprinzip ‚Energy Efficiency First‘ im EnEfG zu etablieren, wäre sinnvoll“ (Foto: Hoffotografen)
Lars Jope zum Inkrafttreten des Energieeffizienzgesetzes

Lars Jope: „Energieeffizienz ist die wichtigste Quelle, um den wachsenden Energiebedarf in Zukunft zu decken.“

ESV-Redaktion Recht
30.01.2024
Am 18.11.2023 ist das neue Energieeffizienzgesetz in Kraft getreten. Der Grund: Energieeffizienz ist unverzichtbar für das Gelingen der Energiewende. Ein Anlass für die ESV-Redaktion, Lars Jope, Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel, zu den Gründen und Auswirkungen der Neuregelung zu befragen.
Herr Jope, seit Mitte November gilt das neue Energieeffizienzgesetz, auch „NFG“ ausgesprochen – nicht zu verwechseln mit dem Energiefinanzierungsgesetz, das ebenfalls im Sprachgebrauch als „NFG“ bezeichnet wird. Was hat den Gesetzgeber zu der neuen Regelung bewogen?

Lars Jope: Energieeffizienz ist die wichtigste Quelle, um in Zukunft den wachsenden Energiebedarf zu decken, sichere Energieversorgung zu gewährleisten, Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen. Erstmalig in einem Gesetz zusammengefasst, formuliert das neue Energieeffizienzgesetz für dieses energiepolitisch hoch priorisierte Vorhaben nun konkrete Ziele, Maßnahmen und Instrumente.

Auch als Podcast: Hören Sie rein in den Interview-Podcast aus der Reihe: „ESV im Dialog, Sie hören Recht“

Bernd Preiß mit Gästen. Unser Gast heute, Lars Jope, mit dem Thema: „Das neue Energieeffizienz: Ziele Zweck und Ausrichtung“



Gibt es Sanktionen für Unternehmen, die die neuen Vorgaben nicht erfüllen?

Lars Jope:  Verstöße gegen zentrale Vorgaben des EnEfG in den Bereichen Energie- oder Umweltmanagementsysteme, Umsetzungspläne, Anforderungen an Rechenzentren und der Nutzung von Abwärme werden sanktioniert. Diese Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit einem Bußgeld von bis zu hunderttausend Euro geahndet werden.

Sie sind Mitherausgeber des Berliner Kommentars Energieeffizienzgesetz, der voraussichtlich im Februar 2024 im Erich Schmidt Verlag erscheint. Was zeichnet den Kommentar aus?

Lars Jope:
Der Praxis-Kommentar bietet eine prägnante Einführung und Kommentierung zum EnEfG. Wir Herausgeber haben mit den Autoren alles Wichtige wie folgt kompakt zusammenstellt:

1) Ausrichtung, Hauptinhalte und Grundsatzfragen des EnEfG und seiner Entwicklungslinien.

2) Lösungsorientierte Auslegungen für die bisher bekannten praktischen Problemstellungen.

3) Instruktive Gesetzesmaterialien und einschlägige Leitfäden, die direkt in die Erläuterungen eingearbeitet sind.

Als Erstkommentierung des neuen Energieeffizienzgesetzes soll das Werk eine Einführung zu Werdegang, Ausrichtung, Hauptinhalten und Grundsatzfragen des Gesetzes geben. Hinzu kommt die gründliche, aber kompakte Auslegung der Normtexte auch vor dem europarechtlichen Hintergrund.

Zur Person
Lars Jope, MBA ist Rechtsanwalt und Hauptgeschäftsführer des Verbandes für Dämmsysteme, Putz und Mörtel e.V. (VDPM) in Berlin.


Apropos Herausgeber und Autoren: Wer steckt hinter dem Team, das den Kommentar herausgeben und geschrieben hat?

Lars Jope: Ich freue mich sehr, meinen Co-Herausgeber Rechtsanwalt Dr. Julian Nebel für dieses Projekt gewonnen zu haben. Mit ihm habe ich ein im Energierecht bestens ausgewiesenes Autorenteam zusammengestellt. Dieses hat langjährige Expertise im Energieeffizienzrecht aus der Rechtsberatung, aus der Verbändelandschaft, aus Unternehmen und aus den Bundesministerien.

Mit diesen langjährigen Erfahrungen der Autoren im Bereich Energieeffizienzrecht und spezifischen Kenntnissen der Praxisbedürfnisse hoffen wir eine einleitende Darstellung im Gesamtkontext des Energieeffizienzrechts zu vermitteln.

An wen richtet sich das Werk?

Lars Jope: Der Kommentar richtet sich an alle Juristen und Nichtjuristen mit Berührungspunkten zur Energieeffizienz in Unternehmen, Verbänden, Kammern, Wirtschaftskanzleien, Gerichten, Rechtsfakultäten der Universitäten und Energieberater. Der EnEfG-Kommentar richtet sich auch an die Fachmitarbeiter im Deutschen Bundestag, den Bundesministerien und nachgeordneten Bundesämtern. Ebenso an Landesministerien und Landes-Koordinierungsstellen mit Bezug zu Energieeffizienz und die Energieagenturen der Länder.

Um welche Themenkreise geht es?

Lars Jope:
Der Anwendungsbereich des Gesetzes, heißt die Reichweite des EnEfG, umfasst sechs unterschiedliche Regelungsbereiche, die von unseren Autoren behandelt werden:

  • Energieeffizienzziele: Das EnEfG umfasst eine gesamtstaatliche Zielsetzung zur Reduktion des Energieverbrauchs und setzt mit den Zielen für 2030 eine Vorgabe der europäischen Energieeffizienzrichtlinie um.
  • Verpflichtungen für Bund, Länder und öffentliche Stellen: Geregelt sind die gemeinsame Verantwortung von Bund und Länder zur Erbringung der Energieeinsparung und zu den Voraussetzungen, unter denen die Einsparungen zu erbringen sind.
  • Unternehmenspflichten wie etwa Energie- oder Umweltmanagementsysteme einzurichten.
  • Weitere Unternehmenspflichten wie Umsetzungspläne zu Endenergieeinsparmaßnahmen zu erstellen und zu veröffentlichen.
  • Anforderungen an Rechenzentren: Das Gesetz regelt Mindeststandards für die Energieeffizienz und Abwärmeanforderungen für Rechenzentren, Anforderungen zur Einführung von Energie- oder Umweltmanagementsystemen, sowie Informationen und Beratung von Rechenzentrumsbetreiber an die Betreiber von Informationstechnik.
  • Abwärmevermeidung und -verwendung, Auskünfte: Es werden Anforderungen für die Vermeidung und Verwendung von Abwärme in Unternehmen sowie Auskunftsansprüche und Berichtspflichten gegenüber Unternehmen, die Abwärme erzeugen, festgelegt.
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Ihr Ausblick:
Denken Sie, dass mit der Neuregelung alle Fragen geklärt sind oder sehen Sie weiteren Regelungsbedarf?

Lars Jope: Der Gesetzgeber hat das Leitprinzip der „Energy Efficiency First“ nicht rechtsverbindlich im EnEfG verankert. Um eine gesteigerte Berücksichtigung des „Efficiency First“-Ansatzes zu erwirken, wäre eine gesetzliche Verankerung im EnEfG entsprechend sinnhaft, zumal die Neufassung der Energieeffizienzrichtlinie dies von den Mitgliedsstaaten fordert.

Sinnvoll wäre auch die fehlende Zusammenführung von EnEfG mit dem Energiedienstleistungsgesetz, kurz EDL-G gewesen. Bei zahlreichen Begriffsbestimmungen hat das EnEfG die Definitionen des EDL-G übernommen und verweist auch in der Gesetzesbegründung ohne weitere Erläuterung auf das EDL-G.

Ein zentraler Kritikpunkt und im Rahmen der ersten EnEfG-Novelle zu klären ist der Unternehmensbegriff des EnEfG. Das EnEfG enthält eine Vielzahl von Pflichten für private Unternehmen, definiert aber nicht, was unter einem Unternehmen zu verstehen ist; eine Legaldefinition dieses zentralen Begriffs fehlt im EnEfG. Unklar ist daher, welche Unternehmen überhaupt durch das EnEfG adressiert und verpflichtet werden.


Mit Effizienz zur Energiewende

EnEfG

Herausgegeben von: Lars Jope und Dr. Julian Asmus Nebel

Energieeffizienz ist die wichtigste Quelle, um in Zukunft den wachsenden Energiebedarf zu decken, sichere Energieversorgung zu gewährleisten, Ressourcen zu schonen und das Klima zu schützen. Erstmalig in einem Gesetz zusammengefasst, formuliert das neue Energieeffizienzgesetz (EnEfG) für dieses energiepolitisch hoch priorisierte Vorhaben nun konkrete Ziele, Maßnahmen und Instrumente.

Kompakt zu allen Neuerungen: Eine prägnante Einführung und Kommentierung zum EnEfG bietet Ihnen das im Energierecht bestens ausgewiesene Autorenteam um Lars Jope und Dr. Julian Asmus Nebel – alles Wichtige kompakt zusammenstellt:

  • Ausrichtung, Hauptinhalte und Grundsatzfragen des EnEfG und seiner Entwicklungslinien
  • Lösungsorientierte Auslegungen für die bisher bekannten praktischen Problemstellungen
  • Instruktive Gesetzesmaterialien und einschlägige Leitfäden des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWK) sowie der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE), die direkt in die Erläuterungen eingearbeitet sind

Besonders komfortabel: Wichtige verständnisfördernde Dokumente können per QR-Code im Volltext abgerufen werden.

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(ESV/bp)
 

Programmbereich: Energierecht