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Leitern müssen sicher verwendet werden können – das schreibt die Betriebssicherheitsverordnung vor. (Foto: stux/Pixabay)
Prüfbericht als Nachweis der Arbeitgeberpflichten

Leitern und Tritte alle zwölf Monate prüfen lassen

ESV-Redaktion Arbeitsschutz/TÜV
05.06.2024
Ob auf Baustellen, im Lager oder in Krankenhäusern – der Gebrauch von Leitern und Tritten gehört vielerorts zum Arbeitsalltag. Zweckmäßige Verwendung und überlegter Umgang sind wichtig, um Unfälle mit den praktischen Hilfsmitteln zu vermeiden.
Ebenso wichtig ist die regelmäßige Kontrolle des Materials. Schließlich müssen Arbeitgeber laut Betriebssicherheitsverordnung sicherstellen, dass Arbeitsmittel wie beispielsweise Leitern sicher verwendet werden können. Ihren Pflichten kommen Arbeitgeber durch eine Prüfung der Arbeitsmittel nach, in der Regel alle zwölf Monate – und sollten dabei nach Einschätzung von TÜV Rheinland auf das Fachwissen unabhängiger Prüforganisationen setzen. „Bei Leitern und Tritten ist ein objektives Urteil durch außenstehende Fachleute zur Sicherheit der Materialien von Bedeutung“, sagt Martin Kohl, Experte für Fördertechnik von TÜV Rheinland. Zum einen verschafft die unabhängige Prüfung Arbeitgebern Gewissheit über den einwandfreien Zustand von Leitern und Tritten. Zum anderen können sie im Schadensfall durch Prüfberichte nachweisen, dass die Betriebsmittel ordnungsgemäß kontrolliert wurden und sie ihre Arbeitgeberpflichten erfüllt haben.

Versteckte Schwachstellen

Durch die mitunter intensive Nutzung gibt es viele mögliche Schwachstellen bei Leitern und Tritten, die auf den ersten Blick unerkannt bleiben. Sind die Leitern und Tritte dauerhaft Umwelteinflüssen ausgesetzt, steigt der Verschleiß zusätzlich. Umso wichtiger ist dann eine professionelle Bewertung durch unabhängige Expertinnen und Experten. Die Bewertung erfolgt beim Prüfservice von TÜV Rheinland auch vor Ort, verzögert somit geplante Arbeitsabläufe kaum und benötigt nur wenig Vorlauf. „Unsere Fachleute kommen an den vom Auftraggeber gewünschten Ort, damit es möglichst keine Ausfallzeiten gibt“, unterstreicht Kohl.

Immer nur einzeln nutzen

Grundsätzlich gilt bei Leitern und Tritten: Die Betriebsanleitung – an den Leitern selbst häufig durch Piktogramme in Kürze dargestellt – ist jederzeit zu beachten. So sollte beispielsweise das Höchstgewicht bei der Belastung nicht überschritten werden. Dieses liegt bei vielen Leitern bei 150 Kilogramm. „Allein aus diesem Grund sind Leitern und Tritte immer nur einzeln zu benutzen. Aus Sicherheitsgründen sollte dies aber auch bei tragfähigeren Modellen immer gelten“, betont Kohl.

Über TÜV Rheinland
Sicherheit und Qualität in fast allen Wirtschafts- und Lebensbereichen: Dafür steht TÜV Rheinland. Das Unternehmen ist seit mehr als 150 Jahren tätig und zählt zu den weltweit führenden Prüfdienstleistern. TÜV Rheinland hat mehr als 22.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in über 50 Ländern und erzielt einen Jahresumsatz von mehr als 2,4 Milliarden Euro. Die hoch qualifizierten Expertinnen und Experten von TÜV Rheinland prüfen rund um den Globus technische Anlagen und Produkte, begleiten Innovationen in Technik und Wirtschaft, trainieren Menschen in zahlreichen Berufen und zertifizieren Managementsysteme nach internationalen Standards. Damit sorgen die unabhängigen Fachleute für Vertrauen entlang globaler Warenströme und Wertschöpfungsketten. Seit 2006 ist TÜV Rheinland Mitglied im Global Compact der Vereinten Nationen für mehr Nachhaltigkeit und gegen Korruption.

Quelle: TÜV

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(ESV/FG)

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