Lithium-Ionen-Akkus – weit verbreitet, aber mitunter gefährlich
Richtiger Umgang mit Lithium-Ionen-Batterien
Lithium-Ionen-Batterien sollten vor Temperaturen über 60 Grad Celsius und bei Frost geschützt werden. Das heißt zum Beispiel auch, dass das Smartphone im Sommer nicht im Auto auf dem Armaturenbrett liegen darf und akkubetriebene Werkzeuge oder Gartengeräte frostsicher aufbewahrt werden müssen. Fällt ein akkubetriebenes Gerät auf den Boden, erhält es einen heftigen Schlag oder ist das Gehäuse beschädigt, muss der Akku geprüft werden.
Beschädigungen, Flüssigkeitsaustritt, Erwärmung, Rauchentwicklung, eine Aufwölbung des Gehäuses, merkwürdige Gerüche oder Knacken, Knistern und Zischen können ebenso auf eine Beschädigung des Akkus hindeuten wie ungewöhnlich lange oder kurze Ladezeiten. „Besteht der Verdacht auf eine Beschädigung, muss der Akku überprüft werden und darf erst dann wieder genutzt werden, wenn seine Funktionsfähigkeit sichergestellt ist. Zudem sollten verdächtige Akkus auf einer feuerfesten Unterlage oder in einem entsprechenden Gefäß aufbewahrt werden. Der Abstand zu brennbarem Material sollte mindestens 2,5 Meter betragen“, rät Brands.
Sicherheitsmaßnahmen für leistungsstarke Lithium-Ionen-Batterien
Zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen sind für Akkus mit einer Energiemenge von mehr als 100 Wattstunden, die beispielsweise in Gartengeräten, E-Scootern und -Bikes, aber auch in Autos und als ortsfeste Großspeicher genutzt werden, besonders wichtig. Das gilt umso mehr, wenn in Unternehmen und im Handel viele dieser Lithium-Ionen-Batterien mit mittlerer oder hoher Leistung oder entsprechende Geräte gelagert werden. Kommt es zu einem Schaden an einem Akku, besteht die Gefahr, dass sich mehrere dieser Energiespeicher entzünden.
„Lithium-Ionen-Batterien fallen bei Lagerung und Betrieb unter das Gefahrstoffrecht. Für den Transport ist das Gefahrgutrecht verbindlich. Daher ist eine Gefährdungsbeurteilung wichtig, und Mitarbeitende müssen im Umgang mit den Energiespeichern und den davon ausgehenden Gefährdungen unterwiesen werden. Sicherheitskonzepte müssen meist individuell für ein Unternehmen erstellt werden“, so Brands.
Löschen ist meist nicht möglich
Brennen Lithium-Ionen-Batterien, gelangen Löschmittel nicht an den Brandherd im Inneren der Akkus. Daher wirkt nur der Kühleffekt, der bei Wasser am besten ist. Dabei ist eine längerfristige Kühlung wichtig, um einen offenen Brand und das Überspringen auf andere Akkus zu verhindern. Allerdings sind Handfeuerlöscher oft nicht geeignet, um einen Akkubrand zu löschen: Die Wurfweite des Löschmittels liegt bei maximal sechs Metern. Kommt es aufgrund eines Akkubrands zu einer Explosion, können Teile bis zu 15 Meter weit weggeschleudert werden. „Bei einem Brand ist die Sicherheit der Personen das Wichtigste, nicht das Löschen. Menschen sollten sich in Sicherheit bringen und die Feuerwehr rufen. Aber auch dann kann es sein, dass die Experten die Lithium-Ionen-Batterien kontrolliert ausbrennen lassen müssen. Daher sind Sicherheitskonzepte und spezielle Lagerschränke oder eine baulich getrennte Unterbringung von Energiespeichern eine gute Investition“, betont Brands.
Quelle: Pressemitteilung TÜV Rheinland
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