Sie haben folgende Möglichkeiten:
  1. zum Login.
  2. zur Navigation.
  3. zum Inhalt der Seite.

Das Lobbyregister umfasst bislang keinen legislativen Fußabdruck. (Foto: gradt/stock.adobe.com)
Transparenz

Lobbyregister wird weiterentwickelt – Regierung erwägt Einführung eines „Fußabdrucks“

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
07.10.2022
Eine Änderung des Lobbyregistergesetzes wird aktuell erarbeitet. Das teilte die Bundesregierung jetzt auf eine Kleine Anfrage im Bundestag mit.

Demnach stimmt sich die Regierung in Hinblick auf die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen einer Ausweitung der Eintragungspflicht und Fragen des Gesetzgebungsverfahrens ab. Zur Frage der Einführung eines „Fußabdrucks“, also einer „stärkeren Transparenz der Einflüsse Dritter im Rahmen der Vorbereitung von Gesetzesvorhaben und bei der Erstellung von Gesetzentwürfen“, befinde sie sich in der internen Willensbildung, heißt es in der Antwort auf die Anfrage der Fraktion Die Linke weiter.

Am 1.1.2022 war eine gesetzliche Regelung zur Einführung eines Lobbyregisters in Kraft getreten, das auf der Webseite des Bundestags öffentlich einsehbar ist. Firmen und Verbände müssen sich seither öffentlich registrieren lassen, bevor sie zu Abgeordneten des Bundestags, Bundesregierungsmitgliedern und deren Mitarbeitern Kontakt aufnehmen. Wer sich trotz Registrierungspflicht nicht einträgt oder Eintragungen unrichtig, unvollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden kann.

Das Lobbyregister umfasst bislang keinen legislativen Fußabdruck, mit dem registriert wird, wer auf einen Gesetzgebungsprozess wann und in welcher Form Einfluss genommen oder wer sich zu diesem Zweck mit Bundesministern, Staatssekretären oder Ministerialbeamten getroffen hat. Bislang haben sich 5.282 Unternehmen, Verbände, Organisationen, Netzwerke, Einzelpersonen und andere angemeldet.

Die aktuelle Antwort der Bundesregierung zum Lobbyregister finden Sie hier. Das Lobbyregistergesetz ist hier veröffentlicht.

Das Bundeskriminalamt (BKA) veröffentlichte Mitte September das Bundeslagebild Korruption 2021. Demnach sind die Korruptionsstraftaten im Vergleich zum Vorjahr um 35 Prozent auf 7.433 Fälle gestiegen. Besonders stark betroffen sind die Baubranche und der Gesundheitssektor. Die Summe der Schäden liegt dem BKA zufolge mit 61 Millionen Euro um ein Viertel niedriger als im Vorjahr. Nach Einschätzung von Transparency Deutschland ist das „Dunkelfeld bei Korruption jedoch verhältnismäßig hoch“.

(ESV/fab)

Risk, Fraud & Compliance

Compliance managen

Beispiellose unternehmerische Skandale haben Kunden und die öffentliche Meinung, Mitarbeiter und Führungskräfte für Compliance neu sensibilisiert. Doch welche Lehren ergeben sich daraus für die Gestaltung professioneller Compliance-Systeme? Die ZRFC beleuchtet die facettenreiche Thematik mit Fokus auf den gesamten Compliance-Management-Prozess, praxisnah und fachübergreifend.

In den Rubriken Prevention – Detection – Management werden Ihnen Methoden, Systeme, Maßnahmen, Instrumente und Technologien zum Umgang mit Fraud und Non-Compliance vorgestellt, die

  • präventiv der zielgerichteten Verhinderung dienen,
  • die organisierte Ermittlung, Aufdeckung, Verfolgung und Sanktionierung unterstützen und
  • zur wirkungsvollen organisatorischen Umsetzung von geeigneten Maßnahmen beitragen.

In der Rubrik Legal werden übergreifende rechtliche Fragestellungen zu Risk, Fraud und Compliance erörtert.

In der wiederkehrenden Rubrik Profession finden Sie aktuelle Informationen zur Entwicklung des Berufsstands des Compliance Officers/-Beauftragten.

Testen Sie die ZRFC doch einmal kostenlos und unverbindlich.

Programmbereich: Management und Wirtschaft