
LSG Niedersachsen-Bremen lehnt Beteiligung der gesetzlichen Krankenkasse an den Kosten für Entwöhnung in Privatklinik ab
Krankenversicherung: Ortsnahe Versorgung in Hannover oder Hildesheim möglich
Klägerin: Lange Wartezeiten in ortsnahen Kliniken
Dem entgegnete die Klägerin, dass geeignete Kliniken in ihrer Umgebung lange Wartezeiten hätten. Außerdem wäre eine ambulante Behandlung nicht ausreichend. Auch Ihre Fachärztin habe eine stationäre Behandlung zur Entgiftung empfohlen, weil sie einen ambulanten Entzug für zu riskant hielt. Die Sache landete schließlich vor dem LSG Niedersachsen-Bremen.
Der kostenlose Newsletter Recht – Hier können Sie sich anmelden! |
Redaktionelle Meldungen zu neuen Entscheidungen und Rechtsentwicklungen, Interviews und Literaturtipps. |
LSG Niedersachsen-Bremen: Kein Anspruch auf Kostenbeteiligung
- Vorzeitige Festlegung auf Privatklinik: Ihre Festlegung auf eine Privatklink nahm das LSG auch deshalb an, weil die Klägerin ihren Antrag über ihren Ehemann ausdrücklich auf diese Klinik ausgerichtet hatte und schon einen Termin zur stationären Aufnahme einplante, ohne die Antworten der zugelassenen Kliniken abzuwarten.
- Klägerin schloss zudem ambulante Therapie aus: Auch eine ambulante Psychotherapie oder eine Suchtberatung schloss die Klägerin von vorherein aus, obwohl der Medizinischen Dienst (MD) ihr dies empfohlen hatte.Quelle: PM des LSG Niedersachsen-Bremen vom 05.08.2024 zum Beschluss vom 29.07.2024 – L 16 KR 582/22
![]() |
|
Verlagsprogramm | Nachrichten aus dem Bereich Recht |
(ESV/bp)
Programmbereich: Sozialrecht und Sozialversicherung