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Der Mindestlohn erhöht sich bis Anfang 2027 auf 14,60 Euro brutto pro Stunde. (Grafik: weyo/stock.adobe.com)
Beschluss der Kommission

Mindestlohn wird bis 2027 in zwei Stufen erhöht

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
02.07.2025
Die Mindestlohnkommission hat beschlossen, den gesetzlichen Mindestlohn stufenweise zum 1.1.2026 auf 13,90 Euro und zum 1.1.2027 auf 14,60 Euro anzuheben – jeweils brutto je Zeitstunde.

Aktuell liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro, ein Jahr zuvor lag er bei 12,41 Euro.

Zur Begründung zur jetzt beschlossenen Anhebung führt die Kommission aus, dass sie im Rahmen einer Gesamtabwägung geprüft habe, welche Höhe des Mindestlohns geeignet ist,

  • zu einem angemessenen Mindestschutz der Arbeitnehmenden beizutragen,
  • faire und funktionierende Wettbewerbsbedingungen zu ermöglichen,
  • Beschäftigung nicht zu gefährden.

Dabei hat sich die Kommission nach eigenen Angaben an den im Mindestlohngesetz und der Geschäftsordnung der Mindestlohnkommission genannten Kriterien orientiert. Die Beschlussfassung falle in eine Zeit wirtschaftlicher Stagnation.

„Die Mindestlohnkommission hat nach schwierigen Verhandlungen ein ausgewogenes, aber für die Unternehmen herausforderndes Ergebnis erzielt“, stellt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände fest.

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