Mindestunterhalt für minderjährige Kinder erhöht sich
- 437 EUR in Altersstufe 1 (Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) – vorher 396 EUR
- 502 EUR in Altersstufe 2 (Kinder vom siebten bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs) – vorher 455 EUR
- 588 EUR in Altersstufe 3 (Kinder vom 13. Lebensjahr an) – vorher 533 EUR
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Wer den Mindestunterhalt festlegt
Auswirkungen auf die Düsseldorfer Tabelle
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