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Das Bilanzstraf- und Bilanzordnungswidrigkeitenrecht soll verschärft werden. (Foto: Eisenhans/stock.adobe.com)
Wirecard und die Folgen

Ministerien veröffentlichen Aktionsplan zur Stärkung der Bilanzkontrolle

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
20.10.2020
Bundesfinanzministerium und Bundesjustizministerium haben einen Aktionsplan für eine Reform der Bilanzkontrolle in Deutschland vorgelegt. Darin geht es auch darum, die Finanzdienstleistungsaufsicht BaFin zu stärken und die Regelungen für die Abschlussprüfung zu schärfen, teilt der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit.

Der Aktionsplan sieht vor, dass bei der Kontrolle der Bilanzen kapitalmarktorientierter Unternehmen die Durchgriffs- und Auskunftsrechte der BaFin gegenüber den Gesellschaften aber auch gegenüber Dritten neu geregelt werden. Die BaFin soll alle Anlass- und Verdachtsprüfungen übernehmen, auch forensische Prüfungen vornehmen können und die Öffentlichkeit informieren.

Die Unabhängigkeit der Wirtschaftsprüfer für Kapitalmarktunternehmen soll mittels einer Verkürzung der externen Rotationspflicht auf zehn Jahre verbessert werden. Das Verbot von gleichzeitiger Prüfung und Beratung soll verschärft werden. Außerdem sollen Abschlussprüfer auch bei grober Fahrlässigkeit unbeschränkt haften. Die Haftungshöchstgrenze bei leicht fahrlässigem Verhalten soll auf 20 Millionen Euro steigen. Börsennotierte Unternehmen müssen dem Aktionsplan zufolge künftig über ein angemessenes und wirksames Internes Kontrollsystem und entsprechendes Risikomanagementsystem verfügen. Der Aufsichtsrat von Unternehmen im öffentlichen Interesse soll verpflichtet werden, einen Prüfungsausschuss einzurichten. Das Bilanzstraf- und Bilanzordnungswidrigkeitenrecht soll verschärft werden.

Flankiert werden sollen die Pläne mit noch festzulegenden Maßnahmen innerhalb der BaFin. Das wird unter anderem folgende Punkte betreffen:

  • Stärkung der Eingriffsrechte der BaFin im Anleger- und Verbraucherschutz,
  • stärkere Anreize für Whistleblower,
  • Aufbau einer schnellen Eingreifgruppe für die Bilanzkontrolle und
  • Intensivierung der Geldwäscheaufsicht.

Aus den Vorgängen im Zusammenhang mit dem Wirecard-Skandal will der Gesetzgeber die erforderlichen Konsequenzen ziehen. Die Analyse sei zwar noch nicht abgeschlossen. Dennoch lassen sich auf Grundlage der gegenwärtigen Erkenntnisse bereits erste Schlussfolgerungen für die Verbesserung der Bekämpfung von Bilanzbetrug und zur Stärkung der Kontrolle über Kapital- und Finanzmärkte ziehen, heißt es in dem Aktionsplan. 

Den Aktionsplan hat das Bundesfinanzministerium hier veröffentlicht.

Die Ausführungen der DIHK finden Sie hier.

Bilanzskandale

Autor: Prof. Dr. Volker H. Peemöller, Dr. Harald Krehl, Dr. Stefan Hofmann, Jana Lack

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(ESV/fab)

Programmbereich: Management und Wirtschaft