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Das STOP-Prinzip beschreibt die Rangfolge, die der Arbeitgeber bei der Festlegung und Anwendung von Schutzmaßnahmen beachten muss. (Foto: Aintschie/Pixabay)
Basiswissen Sicherheit und Gesundheit

Mit dem STOP-Prinzip zu mehr Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz

ESV-Redaktion Arbeitsschutz
29.06.2023
Wie kann man Mitarbeitende vor Gefahren schützen? Das STOP-Prinzip gibt die Antwort. Es ist eine wichtige Grundlage für den Arbeitsschutz, die die Rangfolge von Schutzmaßnahmen beschreibt.
Das STOP-Prinzip soll sicherstellen, dass der Arbeitgeber bei der Auswahl und Umsetzung von Schutzmaßnahmen immer die wirksamste und effektivste Option wählt. Das Prinzip gilt für alle Arten von Gefährdungen, sowohl für Gesundheitsgefährdungen als auch für Brand- und Explosionsgefährdungen. Es ist sowohl im Gesetz als auch in verschiedenen Vorschriften und Regeln verankert. Der Arbeitgeber muss bei der Gefährdungsbeurteilung das STOP-Prinzip berücksichtigen und dokumentieren, welche Schutzmaßnahmen er getroffen hat und warum. Es ist somit ein wesentliches Instrument im betrieblichen Gesundheitsmanagement, das dazu beiträgt, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu vermeiden oder zu verringern.

Das Akronym STOP steht für:

Substitution

Ersetzen der Gefahrenquelle durch eine weniger gefährliche Alternative: Substitution hat immer Vorrang vor allen anderen Maßnahmen, da sie die Gefahrenquelle beseitigt oder ersetzt.

Technische Schutzmaßnahmen

Anwendung von technischen Einrichtungen, die die Gefährdung reduzieren oder vermeiden: Wenn Substitution nicht möglich oder nicht ausreichend ist, sind technische Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die die Gefährdung an der Quelle bekämpfen oder abschirmen.

Organisatorische Schutzmaßnahmen

Festlegung von Regeln, Verfahren und Abläufen, die das Risiko minimieren oder ausschließen: Wenn technische Schutzmaßnahmen nicht möglich oder nicht ausreichend sind, sind organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen, die die Exposition gegenüber der Gefährdung verringern oder vermeiden.

Persönliche Schutzmaßnahmen

Bereitstellung und Benutzung von persönlicher Schutzausrüstung (PSA), die den Einzelnen vor der Gefährdung schützt: Wenn keine der oben genannten Maßnahmen möglich sind oder ausreichen, sind persönliche Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die den Einzelnen vor der Gefährdung schützen. Persönliche Schutzmaßnahmen sind immer die letzte Option, da sie nur den Einzelnen schützen und nicht die Gefahrenquelle beseitigen oder reduzieren. Sie sind zudem oft mit Unannehmlichkeiten oder Einschränkungen für den Tragenden verbunden.

Ein Beispiel des STOP-Prinzips: Gefährliche Chemikalien im Labor

Am Umgang mit gefährlichen Chemikalien im Labor lässt sich das STOP-Prinzip gut verdeutlichen: Die Gefährdungsbeurteilung zeigt, dass die Chemikalien ein Gesundheitsrisiko für die Beschäftigten darstellen.

Als erste Schutzmaßnahme sollte geprüft werden, ob es möglich ist, die Chemikalien durch weniger gefährliche Stoffe zu ersetzen. Die Substitution der gefährlichen Chemikalien durch ungefährlichere Stoffe wäre die beste Lösung.

Wenn keine Substitution möglich ist, könnte als technische Schutzmaßnahme die Verwendung von geschlossenen Systemen oder Absauganlagen die Exposition der Beschäftigten reduzieren. Als organisatorische Schutzmaßnahme könnte durch eine geeignete Arbeitsplanung die Kontaktzeit mit den Chemikalien minimiert werden. Schließlich kann die Bereitstellung von persönlicher Schutzausrüstung wie Handschuhen oder Schutzbrillen das Restrisiko senken.

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