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Mitarbeiter- und Beschwerderegister: BaFin stellt Testdatenbank zur Verfügung

17.08.2012
Die BaFin stellt zum 1. September 2012 eine Testdatenbank für Meldungen zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister zur Verfügung. Die anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleister können das Testverfahren nutzen, um die Funktionsfähigkeit des Meldesystems frühzeitig sicherzustellen.

Die BaFin stellt zum 1. September 2012 eine Testdatenbank für Meldungen zum Mitarbeiter- und Beschwerderegister zur Verfügung. Die anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleister können das Testverfahren nutzen, um die Funktionsfähigkeit des Meldesystems frühzeitig sicherzustellen.

Mit dem Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz werden zum 1. November 2012 neue Anzeigepflichten für Wertpapierdienstleister eingeführt, und es gelten besondere Anforderungen an bestimmte Mitarbeitergruppen. Dadurch sollen Anleger zukünftig besser vor Falschberatung geschützt werden.

Nach Inkrafttreten des § 34d WpHG sind Wertpapierdienstleister verpflichtet, mit der Anlageberatung betraute Mitarbeiter, Vertriebsbeauftragte und Compliance-Beauftragte sowie weitere dazugehörige Informationen (z. B. Beschwerden) gegenüber der BaFin anzuzeigen.

Die BaFin stellt dafür ein elektronisches Anzeigeverfahren über das MVP Portal zur Verfügung. Bereits seit dem 2. Juli 2012 können die zukünftigen Melder einen Antrag auf Zulassung zum produktiven Fachverfahren stellen, das zum 1. September 2012 zur Verfügung stehen wird. Die anzeigepflichtigen Wertpapierdienstleister können das Testverfahren nutzen, um die Funktionsfähigkeit des Meldesystems frühzeitig sicherzustellen. Eine Anmeldung ist ab dem 20. August 2012 über das MVP Portal möglich. Die gesetzliche Meldepflicht gilt ab dem 1. November 2012.

Weitere Informationen: BaFin