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Jürgen R. Müller und Christian Fischer: Steuerrecht und Strafrecht im Blick (Foto: privat)
Nachgefragt bei: Jürgen R. Müller und Christian Fischer

Müller: „Ein funktionierendes Tax CMS deckt steuerliche Gestaltungsspielräume auf”

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
14.09.2018
Im Interview mit der ESV-Redaktion sprachen die Fachanwälte Jürgen R. Müller und Christian Fischer über die Implementierung eines Tax Compliance-Management-Systems, steuerliches Fehlverhalten und die Folgen von Non-Compliance.
Das Thema Steuern erlangte in den letzten Jahren große mediale Aufmerksamkeit. Panama Papers, Uli Hoeneß und der Kauf von Steuerdaten-CDs sind gute Beispiele. Woran liegt das große Interesse Ihrer Meinung nach?

Christian Fischer: Das große Interesse am Thema Steuern ist auf ein Zusammenspiel mehrerer Faktoren zurückzuführen. In der Öffentlichkeit wird die Ansicht vertreten, dass die Ermittlungsverfahren auf Grund von Daten-CDs und die Enthüllungen der Panama Papers sich gegen reiche Unternehmen und Privatpersonen richten, die die Finanz- und Steuerwelt auf dem Rücken der hart arbeitenden Bevölkerung manipulieren. In dieses Verständnis der Bevölkerung passt es, wenn die Strafgerichte sich der härteren Gangart des Bundesgerichtshofes anpassen und eine Vielzahl der Verfahren nicht länger gegen Zahlung einer Geldauflage einstellen. Um dieses Interesse der Bevölkerung zu befriedigen, berichten die Medien nach Erhebung der Anklage nicht nur über das Urteil, sondern vielfach über den Gang des Verfahrens.

„Datendigitalisierung führt zu verbesserten Prüfungsmöglichkeiten ”

Ist die Gesellschaft bei dem Thema Steuern kritischer geworden oder schauen die Finanzämter nur genauer hin?

Christian Fischer: Das gestiegene Bewusstsein der Bevölkerung ist auf mehrere Aspekte zurückzuführen: Die fortgeschrittene Datendigitalisierung und -verarbeitung führt zu verbesserten Prüfungsmöglichkeiten der Finanzbehörden. Große Datenmengen können heute von der Finanzverwaltung effizient ausgewertet werden. Weiterhin ist festzustellen, dass die Steuerehrlichkeit durch eine Verschärfung der Steuergesetzgebung mit dem Ziel der Schließung von Steuerschlupflöchern gefördert wird. Aber auch die Rechtsprechung zur Steuerhinterziehung hat mit Blick auf das Strafmaß neue Konturen geschaffen.

Der Begriff Compliance hat sich in der Wissenschaft und Unternehmenspraxis mittlerweile etabliert und ist mehr als nur eine Modeerscheinung. Was bedeutet Tax Compliance konkret?

Jürgen R. Müller: Tax Compliance bedeutet, dass Unternehmen ein individuelles Regelwerk aufstellen, welches auf die Erfüllung steuerlicher Pflichten abzielt, die sich aus Gesetzen und Verordnungen ergeben und die sich an das Unternehmen wenden. Tax Compliance gibt dem Unternehmen ein System an die Hand, welches der Erfüllung steuerlicher Dokumentations-, Aufzeichnungs- und Erklärungspflichten dient.

Welche Aufgabe hat ein Tax Compliance-Management-System, kurz Tax CMS?
 
Jürgen R. Müller: Unter dem Begriff Tax CMS versteht man die Implementierung und Pflege eines Systems zur Sicherstellung der Befolgung steuerlicher Gesetze und Vorgaben der Finanzverwaltung und des Unternehmens. Ziel eines Tax CMS ist die Einhaltung und Erfüllung der gesetzlichen Steuerpflichten zur Vermeidung von Haftungs- und Strafbarkeitsrisiken. Jedoch steht die Steueroptimierung als Ausfluss des gestalterischen Elements mit dieser Aufgabe eines Tax CMS im Einklang. Ein funktionierendes Tax CMS deckt steuerliche Gestaltungsspielräume auf.

Gibt es Unternehmen, denen die Einrichtung eine Tax Compliance-Management-Systems besonders zu empfehlen ist?

Christian Fischer: Nachdem das BMF den Anwendungserlass um § 153 AO „Berichtigung von Steuererklärungen” ergänzt hat, ist die Implementierung eines Tax CMS sowohl Konzerngesellschaften als auch KMU zu empfehlen.

Die Fortsetzung des Interviews lesen Sie auf COMPLIANCEdigital.de.

 
Über die Autoren
Rechtsanwalt Jürgen R. Müller ist Steuerstrafverteidiger und blickt als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht auf eine langjährige Erfahrung auf den Gebieten Steuerrecht, Steuerstrafrecht und Wirtschaftsstrafrecht in Frankfurt a.M. und Mainz zurück. Er berät Unternehmen bei der Implementierung und der Weiterentwicklung eines Tax CMS. Daneben begleitet er unternehmensinterne und behördliche Ermittlungen. Rechtsanwalt Jürgen R. Müller verfügt über eine ausgewiesene Expertise zur Umsatzsteuer sowie zum Internationalen Steuerrecht.

Rechtsanwalt Christian Fischer ist als Fachanwalt für Steuerrecht und Strafrecht Ansprechpartner für Unternehmen und begutachtet steuerliche Fragestellungen im Steuerstrafverfahren und verteidigt die Organe der Unternehmen im Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung. Er berät als Fachanwalt für Steuerrecht im nationalen und internationalen Steuerrecht, begleitet Betriebsprüfungen und führt steuerliche Einspruchs- und Klageverfahren vor den Finanzgerichten und beim BFH. Als Fachanwalt für Strafrecht verteidigt er in sog. Umfangverfahren im Steuer- und Wirtschaftsstrafrecht. Ebenfalls steht er Unternehmen zur Seite, wenn es um die Abwendung einer Verbandsgeldbuße geht.

Tax Compliance

Autoren: Jürgen R. Müller, Christian Fischer

Im Umfeld verschärfter Straferwartung bei Steuerhinterziehung und allgemein erhöhter Sensibilität für legale Steuergestaltung ist die sorgfältige Beachtung steuerlicher Verpflichtungen für Unternehmen essenziell. Wie ein wirksames Tax Compliance-Management-System (Tax CMS) zur Einhaltung steuerlicher Regelungen beiträgt und wie steuerliches Fehlverhalten schneller erkannt und effektiv beseitigt werden kann, beschreiben Jürgen R. Müller und Christian Fischer.

Das Handbuch bietet einen detaillierten Überblick über die sieben Grundelemente eines Tax CMS sowie dessen Implementierung und Prüfung nach dem IDW PS 980. Erläutert werden

  • steuerrechtliche Pflichten (insbesondere nach AO und UStG) und steuerstrafrechtliche Sanktionen (z.B. nach OWiG und StGB) gegen Unternehmen,
  • umsatzsteuerliche Probleme im Zusammenhang mit Umsatzsteuerbetrug, die Vorschrift en zur Rechnungsstellung, Umsatzsteuer-Nachschau und Umsatzsteuer-Sonderprüfung,
  • spezielle steuerliche Fragen zu verdeckter Gewinnausschüttung, Verrechnungspreisen, unwirksamen Rechtsgeschäft en (auch Scheinunternehmen, Basisgesellschaft en, Briefkastenfirmen), Empfängerbenennung und viele weitere bedeutende steuerliche Problemkreise,
  • Empfehlungen bei Non-Compliance.

(ESV/ps)

Programmbereich: Steuerrecht