Nachhaltigkeitskodex für europäische Unternehmen
Größere Unternehmen in Europa sollen nach einem Vorschlag der EU-Kommission zur jährlichen Berichterstattung über ihr Engagement im Umweltschutz, ihre sozialen Tätigkeiten und ihren Umgang mit Korruption verpflichtet werden. Das sieht ein Vorschlag der EU-Kommission vor, der unter der Federführung von Binnenmarktkommissar Michel Barnier am 16. April 2013 in Straßburg vorgelegt wurde. Allerdings soll sich die neue Regelung nur auf Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern erstrecken (nach Angaben der Kommission knapp 18.000 Unternehmen).
Nach Angaben von Barnier sind Unternehmen, die Nachhaltigkeitsberichte vorlegten, erfolgreicher als die Konkurrenz und haben Vorteile bei der Mitarbeitergewinnung sowie bei der Generierung von Finanzmitteln. Die Vorgaben zur Gestaltung der Nachhaltigkeitsberichte sollen aber vage gehalten werden. In der Regel werden neben Details zur Umwelt-, Sozial- und Korruptionspolitik des Unternehmens auch Angaben darüber erwartet, wie es mit den Menschenrechten und den Mitarbeitern umgeht und wie divers Vorstand und Management besetzt sind. Als Vorbild für die Nachhaltigkeitsberichte nennt die EU-Kommission u.a. den deutschen Nachhaltigkeitskodex (für nähere Angaben dazu vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 31. Oktober 2011).
Dieser wurde in 2011 verabschiedet (die Anwendung ist freiwillig); er umfasst 20 Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungskriterien mit je bis zu zwei Leistungsindaktoren für Aspekte der Ökologie, des Sozialen und der Unternehmensführung (ESG).
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern