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Unternehmen müssen nicht nur berichten, sondern die Berichtsgrundlagen verändern. (Grafik: vegefox.com/stock.adobe.com)
Nachhaltigkeit

Neue Perspektiven für Stiftungen

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
13.11.2023
Für Stiftungen können Nachhaltigkeitsaktivitäten und zukünftig geltende Berichtspflichten für Unternehmen erweiterte Kooperationsmöglichkeiten bieten.

Das war eine der zentralen Aussagen auf dem diesjährigen Stiftungsforum Rhein-Ruhr in Duisburg.

Unternehmen müssen nicht nur berichten, sondern die Berichtsgrundlagen verändern, so beispielsweise die Minderung negativer Auswirkungen in Bezug auf Luft-, Wasser- und Bodenverschmutzung, die Förderung von Gleichbehandlung und Chancengleichheit. Bei diesem Wandel der Unternehmen könnten Stiftungen möglicherweise unterstützen. Kooperationen sind gut vorstellbar unter Einbeziehung der Kapitalgeber.

Innerhalb der Diskussion wurde berichtet, dass Kooperationen seitens der Stiftungsbehörden und der Finanzverwaltung recht großzügig gehandhabt werden. Sportvereine könnten im Rahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Kooperationspartner sein. Aus dem Zuhörerkreis wurde jedoch gewarnt, dass solche Kooperationen von Unternehmen ins Greenwashing kanalisiert werden könnten.

Dr. Franz Schulte berichtete aus der Praxis über die Umsetzung der neuen Stiftungsrechtsreform. Das neue Stiftungsrecht sei besser als das alte. Es habe deutlich mehr Rechtseinheitlichkeit gebracht, allerdings haben sich dem die Landesgesetzgeber nur bedingt verpflichtet gefühlt. Von 16 Bundesländern haben 9 ein neues Recht in Kraft gesetzt, 5 haben Referentenentwürfe vorgelegt, zwei noch nichts. In Rheinland-Pfalz und dem Saarland bestehen also noch große Unsicherheiten. Das betrifft insbesondere die Pflichten der Stiftungsorgane hinsichtlich der Rechnungslegung.

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