
Neue Perspektiven „notleidender Stiftungen“?
Die wichtigsten Neuerungen umfassen insbesondere die Umgestaltungsmöglichkeiten von Ewigkeits- in Verbrauchsstiftungen (§ 85 Abs. 1 BGB) sowie die Zu- und Zusammenlegung (§ 86 BGB). Diese Instrumente eröffnen neue Auswege für Stiftungen, die ihren Zweck nicht mehr dauerhaft und nachhaltig erfüllen können.
So ermöglicht beispielsweise eine Zulegung oder Zusammenlegung mit anderen Stiftungen – ähnlich der Fusion von Unternehmen – Ressourcen zu bündeln und somit neue Chancen für eine nachhaltige Zweckverwirklichung. Zugleich stellt die Aufnahme einer „notleidenden Stiftung“ für finanzstärkere Stiftungen eine Alternative zum klassischen Fundraising dar.
Mit den neuen Umgestaltungsmöglichkeiten eröffnet die Stiftungsrechtsreform Perspektiven für Stiftungen, sich, falls nötig, neu auszurichten, um in einem veränderten Umfeld handlungsfähig zu bleiben. Wie sehen die rechtlichen Grundlagen der drei Modelle genau aus? Welche Vorgaben sind zu beachten? Und: Wie bewerten Stiftungsbehörden entsprechende Vorhaben in der Praxis?
Diese Fragen beantworten Dr. Markus Heuel, Zita von Klot-Wesemann und Vanessa Bimberg von den Deutschen Stiftungsanwälten ab dem 16.12.2024 in den Roten Seiten der Stiftung&Sponsoring 6/2024.
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